Versionen im Vergleich

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Abb. 262: Fenster "Mahnklage, Reiter Vorbringen"
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Das weitere Vorbringen bietet praktisch unbegrenzten Platz. Laut ERV-Schnittstelle sind einfache Formatierungen erlaubt und zwar:
Absatz ist linksbündig, zentriert, rechtsbündig oder Blocksatz.
Normaler Text, unterstrichen, kursiv, fett
Schriftart Arial 10 pt, Arial 12 pt, Arial 14 pt
Schriftart Courier New 10 pt, Courier New 12 pt, Courier New 14 pt
Nicht unterstützt werden Tabulatoren, Aufzählungen und Tabellen.
ADVOKAT unterstützt alle erlaubten Formatierungen.
Sie können die Formatierungen bequem mit Icons wählen. Das Word-Icon schafft eine wunderbare Brücke zur Textverarbeitung! Wenn Sie auf das Word-Icon klicken, wird der Text in Word geöffnet. Sie können ihn dort mit den Mitteln von Word bearbeiten (Rechtschreibprüfung, Textbausteine, etc.)
Wenn Sie das Dokument in Word speichern, werden die Änderungen automatisch in das WebERV Weitere Vorbringen zurück übernommen. Aber Achtung: Alle Formatierungen, die der ERV nicht unterstützt, werden dabei automatisch entfernt. Insbesondere werden zB Tabulatoren durch Leerstellen ersetzt, was bei der Schriftart Arial nicht funktionieren kann. Sie sollten daher mit Leerstellen einrücken.
Variante 2
Alternativ zur Verwendung des Reiters Weiteres Vorbringen verfassen manche Anwender den Schriftsatz, zB eine Klage, einen vorbereitender Schriftsatz ganz normal in Word und verwandeln ihn zur Gänze in ein PDF. Zusätzlich nehmen sie auch folgenden Satz auf: "Schriftsatz im ERV übermittelt", weil der Ausdruck des PDF bei Gericht sonst nicht von einem konventionell auf Papier eingebrachten Schriftsatz zu unterscheiden ist.
Dann hängen sie den PDF-Schriftsatz als Anhang zu einem ERV-Schriftsatz dazu und schreiben in das weitere Vorbringen: "Das Vorbringen wird im PDF-Dokument ...bitte genauer bezeichnen... in der Anlage übersendet."
In § 5 Abs. 1 der ERV Verordnung BGBl II 333/2007 ist normiert, dass diese Vorgangsweise für alle Schriftsatzarten außer Mahnklagen und Exekutionen möglich ist.
Hinweis: Das Feld Betreff ist nur bei einer "Sonstigen Folgeeingabe" und bei einer "Eingabe an Staatsanwaltschaften" editierbar. Dies gibt die ERV-Schnittstelle vor.