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Für einen bestimmten Betreibungsschritt wird die Begründung für das Zinsenbegehren aus dem Fenster Betreibung, Mahnklage 1 im Klartext ermittelt. Folgende Zinsbegehren werden berücksichtigt:
V | Zinsen in der Höhe des im Klageverfahren angegebenen Zinssatzes wurden vereinbart |
A | Die klagende Partei hätte ihre freien Geldmittel zu dem im Klagebegehren angegebenen Zinssatz anlegen können |
K | Die klagende Partei nimmt einen Kredit in Anspruch, der zumindest die Höhe der Klagsforderung erreicht und der mit dem im Klagebegehren angeführten Zinssatz zu verzinsen ist |
S | Der Zahlungsverzug wurde zumindest durch auffallende Sorglosigkeit herbeigeführt. |
U | Trotz Hinweis auf die Notwendigkeit der Kreditaufnahme wurde keine Zahlung geleistet |
B | Es liegt ein beiderseitiges Unternehmergeschäft vor |
Beispiel:
Falls im Fenster Mahnklage 1 die Checkbox für die Angaben zum Zinsbegehren "V" angekreuzt ist, wird der Stoppcode ersetzt durch:
Falls im Fenster Mahnklage 1 die Checkbox für die Angaben zum Zinsbegehren "V" angekreuzt ist, wird der Stoppcode ersetzt durch:
V Zinsen in der Höhe des im Klageverfahren angegebenen Zinssatzes wurden vereinbart
Hinweis:
Dieser Stoppcode ist mit einem Linkseinzug und einem hängenden Einzug zu versehen.
Dieser Stoppcode ist mit einem Linkseinzug und einem hängenden Einzug zu versehen.
Die Kombination mehrerer Angaben zum Zinsenbegehren, wie zB Fahrlässigkeit, Kreditaufnahme und B = beiderseitiges Unternehmergeschäft hat bei Gerichten zur Annahme von Unschlüssigkeit geführt. Daher macht ADVOKAT folgendes: Wenn "B" zur Anwendung kommt, werden automatisch die anderen Angaben deaktiviert.
Verwendung:
In Mahnklagen.
In Mahnklagen.