...
Wenn in den Kanzleistammdaten Bankverbindungen hinterlegt sind, dann können diese nicht ohne Weiteres geändert oder gelöscht werden.
Ursache:
Die Bankverbindung aus den Kanzleistammdaten kann im Programm Fremdgeldverwaltung oder im Programm Überweisungen in Verwendung sein. In diesen Programmen ist nämlich nicht die Kontonummer gespeichert, sondern nur eine Verknüpfung auf die Kontonummer in den Kanzleistammdaten. Wenn Sie die Kontonummer bei den Kanzleistammdaten ändern, dann wirkt das auch auf die Kontonummer in den Fremdgelddatensätzen und Überweisungsdatensätzen. Das würde zu Fehlern führen.
Die Bankverbindung aus den Kanzleistammdaten kann im Programm Fremdgeldverwaltung oder im Programm Überweisungen in Verwendung sein. In diesen Programmen ist nämlich nicht die Kontonummer gespeichert, sondern nur eine Verknüpfung auf die Kontonummer in den Kanzleistammdaten. Wenn Sie die Kontonummer bei den Kanzleistammdaten ändern, dann wirkt das auch auf die Kontonummer in den Fremdgelddatensätzen und Überweisungsdatensätzen. Das würde zu Fehlern führen.
Folge:
Wenn man in den Kanzleistammdaten eine Kontonummer (IBAN) ändert, die mit einem Fremdgelddatensatz oder mit einem Überweisung-Datensatz verknüpft ist, dann erscheint folgende Meldung:
Die Bankverbindung wird im Programm 'Fremdgeldverwaltung' verwendet. Eine Änderung ist nicht möglich. Abbrechen / Liste / Hilfe.
Die Bankverbindung wird im Programm 'Überweisungen' verwendet. Eine Änderung ist nicht möglich. Abbrechen / Liste / Hilfe.
Wenn man in den Kanzleistammdaten eine Kontonummer (IBAN) ändert, die mit einem Fremdgelddatensatz oder mit einem Überweisung-Datensatz verknüpft ist, dann erscheint folgende Meldung:
Die Bankverbindung wird im Programm 'Fremdgeldverwaltung' verwendet. Eine Änderung ist nicht möglich. Abbrechen / Liste / Hilfe.
Die Bankverbindung wird im Programm 'Überweisungen' verwendet. Eine Änderung ist nicht möglich. Abbrechen / Liste / Hilfe.
"Liste" gibt eine Liste der Datensätze aus wie folgt:
Bank wird benützt in:
Akt 'MM-4711', Fremdgeld, 01.11.2020
Bank wird benützt in:
Akt 'MM-4711', Fremdgeld, 01.11.2020
Was können Sie tun:
- Sie können alle betroffenen Datensätze in der Fremdgeldverwaltung (Überweisungsliste) löschen, dann kommt die Meldung nicht mehr.
- Sie können die Bankverbindung in den Kanzleistammdaten belassen und ev. die Reihung "99" vergeben. Sobald alle Fremdgelder (Überweisungen) erledigt sind, können Sie den Banknamen ändern auf "Altbestand, nicht verwenden" und zusätzlich in die Spalte BH-Konto löschen, damit das Konto in ADVOKAT nicht mehr auswählbar ist.
- Wenn Sie – ungeachtet der Folgen für die Fremdgeldverwaltung (Überweisungsliste) – die Kontonummer ändern wollen, dann können Sie sich an den ADVOKAT Support wenden. Dieser ändert die Kontonummer in den Kanzleistammdaten direkt in der Datenbank, aber auf Ihre Verantwortung.