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In jedem Aktinhalt Forderung gibt es ein Feld Anteilforderung.
Wenn im Feld Anteilforderung ein Betrag eingegeben ist, besteht die Forderung quasi aus 2 Teilen und der zweite Teil der Forderung kann anders behandelt werden. Auch die Zinsen werden anteilig in 2 Teile aufgespalten. Zu beachten ist, dass im Feld Betrag immer die Summe (inklusive des Anteils) aufscheint.
Der Sinn der Anteilforderung ist, dass dieser Teil der Forderung einer anderen Person (Empfänger) zugeordnet wird, als der restliche Forderungsteil. Zum Beispiel können in einer Forderung Mahn- oder Inkassospesen enthalten sein, die einem anderem Empfänger gebühren. Natürlich könnten auch zwei verschiedene Forderungen eingegeben werden. Wenn dies möglich ist, empfehlen wir das auch. Manchmal aber soll in einer Klage, etc. nur eine Forderung ausgewiesen werden. Dann ist das nur über eine Anteilforderung möglich.
Zinsen der Anteilforderung teilen das Schicksal der Forderung werden aber dem Empfänger der Anteilforderung zugerechnet.
Beispiel:
Nehmen wir an, es gibt eine Forderung für Empfänger Klient von 1.000,00 und eine Anteilforderung für Empfänger Inkassobüro von 200,00. Zinsen werden aus 1.000,00 verlangt. Dann gehören Zinsen aus 800,00 dem Klient und Zinsen aus den 200,00 dem Inkassobüro. Sollten allerdings in diesem Fall nur Zinsen aus 500,00 verlangt werden, dann erhält das Inkassobüro die Zinsen aus 200,00 vorrangig und der Klient nur Zinsen aus 300,00. ADVOKAT gibt der Anteilforderung Priorität vor der "normalen" Forderung.
Wenn eine Zahlung auf Kapital angerechnet wird, dann immer zuerst auf die Anteilforderung. Das heißt, das Inkassobüro bekommt sein Geld vorrangig.
Wenn eine Zahlung auf Zinsen angerechnet wird, dann erhalten beide Forderungsteile ihren Zinsenteil gleichzeitig. Dies ist nicht anders möglich, da es für die Zinsen nur einen gemeinsamen Zinsenlauf gibt. Wenn in obigem Beispiel die Zinsen aus 1.000,00 für ein Jahr mit 100,00 bezahlt werden, dann werden die Zinsen im Verhältnis der Forderung aufgeteilt, das heißt, der Klient bekommt 80 % und das Inkassobüro bekommt 20 %.
Wenn eine Zahlung nur auf Kapital angerechnet wird, wird damit zuerst die Anteilforderung verringert. Das Inkassobüro verliert in diesem Fall die Zinsen.
Beispiel:
Die Gesamtforderung ist 1.000,00, davon gehören 800,00 dem Klient und die Anteilforderung von 200,00 dem Inkassobüro. Die Zinsen betragen 10 % ab 1.1. aus 1.000,00. Bezahlt werden 500,00. Angerechnet wird nur auf Kapital und damit zuerst auf die Anteilforderung des Inkassobüros. Nach der Zahlung am 1.7. ergibt sich folgender Stand:
Kapital für Klient 500,00, Anteilforderung für Inkassobüro ist Null, da voll bezahlt. Die Zinsen laufen ab 1.7. mit 10 % aus 500,00 weiter. Zusätzlich wird ein Forderung "Restliche Zinsen" gebildet mit Zinsen von 1.1. bis 1.7. aus 1.000,00. Diese Zinsen werden nur zur Gänze dem Klient zugeordnet.