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Abb. 255: Fenster "Mahnklage, Reiter Stammdaten"
Schriftsatzart
Als allererstes müssen Sie entscheiden, welche Art von Schriftsatz erstellt werden soll. Je nach Schriftsatzart erscheinen in diesem Fenster unterschiedliche Reiter und in diesen unterschiedliche Felder. Geben Sie z.B. "MC" für Mahnklage Bezirksgericht ein oder wählen Sie diese Schriftsatzart aus der Liste aus.
Als allererstes müssen Sie entscheiden, welche Art von Schriftsatz erstellt werden soll. Je nach Schriftsatzart erscheinen in diesem Fenster unterschiedliche Reiter und in diesen unterschiedliche Felder. Geben Sie z.B. "MC" für Mahnklage Bezirksgericht ein oder wählen Sie diese Schriftsatzart aus der Liste aus.
Fallcode
Für viele Schriftsatzarten braucht es einen Fallcode. Bei einer Mahnklage ist ein Fallcode zB "01 = Lieferung/Kaufpreis", bei einer arbeitsgerichtlichen Mahnklage zB "13 = Laufender Bezug". Bei mehreren Ansprüchen verwenden Sie den hauptsächlich zutreffenden Anspruch. Bei Gericht wird dann ausgedruckt: "Wegen 1.000,00 samt Anhang (Lieferung/Kaufpreis)". Die Forderungen selber werden im Reiter Forderung eingegeben.
Für viele Schriftsatzarten braucht es einen Fallcode. Bei einer Mahnklage ist ein Fallcode zB "01 = Lieferung/Kaufpreis", bei einer arbeitsgerichtlichen Mahnklage zB "13 = Laufender Bezug". Bei mehreren Ansprüchen verwenden Sie den hauptsächlich zutreffenden Anspruch. Bei Gericht wird dann ausgedruckt: "Wegen 1.000,00 samt Anhang (Lieferung/Kaufpreis)". Die Forderungen selber werden im Reiter Forderung eingegeben.
Bemessung
Bemessungsgrundlage für Kosten und Gerichtsgebühren. Bei einer Mahnklage gilt: Feld Bemessung + Feld Nebenforderungen = Summe der Ansprüche.
Bemessungsgrundlage für Kosten und Gerichtsgebühren. Bei einer Mahnklage gilt: Feld Bemessung + Feld Nebenforderungen = Summe der Ansprüche.
Nebenforderungen
Summe der Nebenforderungen gem. § 54 JN, die nicht zur Bemessungsgrundlage gehören, also zB Mahnkosten oder Inkassospesen. Die Forderungen selber werden Im Reiter Forderung eingegeben.
Summe der Nebenforderungen gem. § 54 JN, die nicht zur Bemessungsgrundlage gehören, also zB Mahnkosten oder Inkassospesen. Die Forderungen selber werden Im Reiter Forderung eingegeben.
Gebühreneinzug, Gebührenbefreiung
Es gibt die Optionen "Gebühreneinzug", "keine Gebühren", "Zahlungspflicht Gegner" und "Verfahrenshilfe".
Es gibt die Optionen "Gebühreneinzug", "keine Gebühren", "Zahlungspflicht Gegner" und "Verfahrenshilfe".
Bei einer Mahnklage oder bei einem Exekutionsantrag mit einer Bemessungsgrundlage über der Grenze des Normalkostentarifs (EUR 36.340), müssen Sie die Option "Keine Kosten nach NKT" auswählen. In diesem Fall ist das Kostenverzeichnis im Reiter Forderung im Feld Sonstige Kosten zu erfassen. Siehe auch Mahnklage, Reiter Forderung.
Tarif
Je nach Verfahrensart gibt es verschiedene Einträge. Bei einer Mahnklage sind folgende Optionen möglich: "TP2", "TP3A", "Gerichtskosten", "Keine Kosten nach NKT" und "Aufwandsersatz" (für Interessenvertretungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren, siehe zB BGBl II 351/2018 Aufwandsersatzverordnung).
Je nach Verfahrensart gibt es verschiedene Einträge. Bei einer Mahnklage sind folgende Optionen möglich: "TP2", "TP3A", "Gerichtskosten", "Keine Kosten nach NKT" und "Aufwandsersatz" (für Interessenvertretungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren, siehe zB BGBl II 351/2018 Aufwandsersatzverordnung).
Bei einer Mahnklage oder bei einem Exekutionsantrag mit einer Bemessungsgrundlage über der Grenze des Normalkostentarifs (EUR 36.340), müssen Sie die Option "Keine Kosten nach NKT" auswählen. In diesem Fall ist das Kostenverzeichnis im Reiter Forderung im Feld Sonstige Kosten zu erfassen. Siehe auch Mahnklage, Reiter Forderung.
Dies gilt auch, wenn es mehr als 3 Streitgenossen gibt.
Keine USt
Diese Option gibt bekannt, dass der Kläger umsatzsteuerbefreit ist und keine USt aus den Kosten zuzusprechen sind.
Diese Option gibt bekannt, dass der Kläger umsatzsteuerbefreit ist und keine USt aus den Kosten zuzusprechen sind.
Die Option "Keine USt" müssen Sie auch dann wählen, wenn Sie eine Mahnklage oder einen Exekutionsantrag mit einer Bemessungsgrundlage über der Grenze des Normalkostentarifs (EUR 36.340) einbringen.
Akt
Pflichtfeld. Aktenkurzbezeichnung der ADVOKAT Aktenverwaltung. Wenn Sie nur den ERV verwenden, können Sie eine beliebige Aktenbezeichnung verwenden. Sonst können Sie die Aktenliste öffnen und die Aktenkurzbezeichnung suchen.
Pflichtfeld. Aktenkurzbezeichnung der ADVOKAT Aktenverwaltung. Wenn Sie nur den ERV verwenden, können Sie eine beliebige Aktenbezeichnung verwenden. Sonst können Sie die Aktenliste öffnen und die Aktenkurzbezeichnung suchen.
Wenn Sie einen Akt eingeben oder ändern, werden automatisch die Parteien aus dem Aktenstamm in den ERV-Schriftsatz eingefügt. Auch werden weitere Felder ergänzt, sofern diese noch leer sind (Bemessung/Kapitalforderung, Gericht, Einbringer, Ausfertigungen).
SB
Zuständiger Sachbearbeiter, internes Benutzerkürzel. Die Benutzer müssen in den Systemfunktionen (Programme / Tabellen warten / Benutzer) angelegt sein.
Zuständiger Sachbearbeiter, internes Benutzerkürzel. Die Benutzer müssen in den Systemfunktionen (Programme / Tabellen warten / Benutzer) angelegt sein.
Datum
Hier wird folgendes Datum angezeigt:
Hier wird folgendes Datum angezeigt:
- Erstellungsdatum, solange der Schriftsatz noch nicht gesendet ist (Status "NS", "Richtig", "Falsch")
- Rückmeldedatum des BRZ, wenn ein Sendevorgang abgebrochen wurde (Status "Offen")
- Zustellungs- bzw. Einbringungsdatum, wenn der Schriftsatz eingebracht wurde (Status "OK"), und in diesem Fall mit folgende zusätzlichen Informationen:
- bei Schriftsatzart = VJ, etc: "Zugestellt: <Datum> (gem. § 89d Abs. 1 GOG)"
- bei Schriftsatzart = Grundbuch: "Zugestellt: <Datum> (gem. § 10 Abs. 2 GUG)"
- bei Schriftsatzart = Direktzustellung, Allgemeine ERV Übermittlung: "Eingebracht: <Datum> (Zustellzeitpunkt unbekannt)"
Detaillierte Informationen zu den relevanten Zeitpunkten finden Sie hier: ADVOKAT Online - ERV Zeitpunkte, Zustellung & Fristenlauf
Nachricht-ID
Diese Nachrichten-ID (Message-ID) ist die eindeutige Kennung für den übermittelten Schriftsatz, damit sind zB Recherchen im ADVOKAT Online - ERV-Journal möglich (wann wurde Schriftsatz gesendet, wann wurde der Empfang vom Bundesrechenzentrum bestätigt, etc).
Diese Nachrichten-ID (Message-ID) ist die eindeutige Kennung für den übermittelten Schriftsatz, damit sind zB Recherchen im ADVOKAT Online - ERV-Journal möglich (wann wurde Schriftsatz gesendet, wann wurde der Empfang vom Bundesrechenzentrum bestätigt, etc).
Außerdem wird der Status dieses Schriftsatzes angezeigt. Es gibt die Statusangaben: Richtig, Falsch, Nicht senden, Offen, OK, Zurückgewiesen und Vorlage. Siehe auch ERV-Schriftsätze.