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Dieser Stoppcode dient zur Ermittlung der Mahnkosten inkl. USt.
Die errechneten Mahnkosten beruhen auf den Tabellen der Juristenkalender von Hiller, Weka Verlag (Zusammenstellung der Kosten anwaltlicher Interventionen bei Mahnungen, Band II, Reg 1, Kap 3) und Chalupsky und Partner (Kostentabelle für Mahn- und Forderungsschreiben).
Sie berücksichtigen die Kosten für Informationsaufnahmen, Mahnschreiben, ein Berichtsschreiben an den Mandanten, jeweils Informationen aus dem Akt und zwei Porti inkl. Einschreibgebühr. ADVOKAT hat diese Tarife nicht erfunden. Wir können diese daher auch nicht begründen, sondern haben sie einfach übernommen.
Folgende Posten können enthalten sein:
TP5  einfaches Mahnschreiben mit 50 % Informationszuschlag
TP6  Berichtsschreiben an den Mandanten mit 50 % Informationszuschlag
TP6  Mahnschreiben an den Gegner mit 50 % Informationszuschlag
TP8/1  Telefonat, 10 Minuten
TP8/2  Konferenz, 1 halbe Stunde
Porto  2 Porti + Einschreiben
Hinweis: ADVOKAT verwendet aus historischen Gründen für kurze Konferenzen die Kurzbezeichnung 81 und für lange Konferenzen die Kurzbezeichnung 82 (im Gesetz ist 82 in TP8 Abs 1 geregelt).
Es gibt folgende "Mahntarife":
MES  Mahnung einfach nach schriftlicher Information
  (TP5 + 50%) + (TP6 + 50 %) + Porto, gerundet auf 10 Cent
MET  Mahnung einfach nach telefonischer Information
  TP5 + TP8/1 + (TP6 + 50 %) + Porto, gerundet auf 10 Cent
MEK  Mahnung einfach nach Konferenz
  TP5 + TP8/2 + (TP6 + 50 %) + Porto, gerundet auf 10 Cent
MAS  Mahnung ausführlich nach schriftlicher Information
  (TP6 + TP 6) + 50 % + Porto, gerundet auf 10 Cent
MAT  Mahnung ausführlich nach telefonischer Information
  TP6 + TP8/1 + (TP6 + 50 %) + Porto, gerundet auf 10 Cent
MAK  Mahnung ausführlich nach Konferenz
  TP6 +(TP6 + 50 %) + TP8/2 + Porto, gerundet auf 10 Cent
Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Verdienstes sind die Hauptforderungen. Wenn keine Forderung vorhanden ist, dann nimmt Advokat die Bemessung aus dem Aktenstamm. (Hinweis: Bis zur Version 5.19i wurden auch Nebenforderungen und Zinsen zur Bemessungsgrundlage hinzugerechnet.)
Die Bemessungsgrundlage bei einer Ratenmahnung ist eine offene Rate.
Ein Streitgenossenzuschlag wird hinzugerechnet. Er beträgt:
für 2 Gegner (Streitgenossen) : 10 % Zuschlag
für 3 Gegner (Streitgenossen): 15 % Zuschlag
für jeden weiteren Gegner (Streitgenossen): 5 % Zuschlag, maximal aber 50 %
Welcher der obigen Tarife herangezogen wird, richtet sich nach dem Eintrag in der Leistungstabelle. Sie können mit Programme / Tabellen warten die Tabelle Leistungen/Betreibungen aufrufen. Dort suchen Sie das entsprechende Betreibungskürzel (zB "MAK") und bestätigen. Sie kommen in das Fenster Leistungs- / Betreibungstabelle warten. Dort wählen Sie die Schaltfläche Weitere und kommen in ein Fenster, in dem im Feld Tarif die Bezeichnung des herangezogenen Tarifs laut Tariftabelle angegeben ist.
Mahntarife individuell anlegen
Nehmen wir an, Sie wollen einen eigenen Mahntarif MAKX erzeugen. Für Mahnung (MAK) und Mahnung vor Zahlungsbefehl (MAKAZ) soll der Tarif MAKX herangezogen werden. Dazu gehen Sie wie folgt vor:
  1. Sehen Sie sich zuerst die vorhandene Tariftabelle mit den Einträgen MAK an. Siehe dazu Tabelle Tarife.
  2. Fügen Sie dann entsprechend zu MAK neue Einträge ein mit Kürzel MAKX ein. Siehe dazu Tabelle Tarife.
  3. Wenn Sie die Tariftabelle erzeugt haben, müssen Sie diese noch ansprechen. Dazu erzeugen Sie in der Leistungstabelle einen Verweis auf die Tariftabelle.
  4. Wählen Sie also in der Leistungs-/Betreibungstabelle das entsprechende Kürzel aus (MAK) und geben Sie im Feld Tarif "MAKX" ein. Siehe dazu Tabelle Leistungen/Betreibungen.
  5. Schritt 4 müssen Sie für alle Kürzel wiederholen, die Sie verwenden.