...
Anonymisieren ersetzt eine Person in jedem Datenbankfeld durch eine standardisierte Person mit:
Namenskurzbezeichnung = X-Anonym
Name 1 = Anonymisierte Personen (DSGVO)
Bankverbindung = Dummy-Bankverbindung mit Bankname = X-Anonym.
Alle anderen Felder sind leer.
Namenskurzbezeichnung = X-Anonym
Name 1 = Anonymisierte Personen (DSGVO)
Bankverbindung = Dummy-Bankverbindung mit Bankname = X-Anonym.
Alle anderen Felder sind leer.
Die Funktion wird aus dem Fenster Personenstamm mit der Schaltfläche Befehle und dem Menüpunkt Anonymisieren / Pseudonymisieren, Untermenüpunkt Person anonymisieren (unwiderruflich) aufgerufen.
Es kommt die Rückfrage:
"Soll die Person 'Namenkurzbezeichnung' durch die angegebene anonyme Person ersetzt werden? Ja/Nein."
"Soll die Person 'Namenkurzbezeichnung' durch die angegebene anonyme Person ersetzt werden? Ja/Nein."
Vorgeschlagen wird die neue Namenskurzbezeichnung "X-Anonym". Man kann aber eine andere existierende Namenskurzbezeichnung eingeben, zB "X-Anonym-Huber" für die Personen des RA Huber. Nach Ja werden alle Vorkommen der ursprünglichen Person in Datenbankfeldern gesucht und getauscht mit X-Anonym. Dies betrifft Vorkommen in Akten, Aktbeteiligte, Personenbeteiligte, Insolvenz, Überweisungen, Termine, Forderungen, Titel, Zahlungen, uva. Die Funktion wirkt ähnlich wie die Funktion Person löschen und in diesem Zuge allen Vorkommen durch eine andere Person ersetzen.
Diese Funktion ändert nicht den Inhalt von ERV-Schriftsätzen, Worddokumenten, E-Mails und allen frei eingebbaren Textfeldern, zB Betreff in Leistung, Dokument, Zahlung, Termin. Wenn dort der Name der Person im Klartext steht, bleibt dieser erhalten.
Wenn die Bankverbindung der ursprünglichen Person in anderen Datensätzen enthalten ist (zB Fremdgelder, Überweisungen), dann wird dort eine Dummy-Bankverbindung eingesetzt.
Alle anonymisierten Personen werden unter derselben Namenskurzbezeichnung, zB X-Anonym zusammengefasst. Es ist nicht möglich, das Anonymisieren rückgängig zu machen.
Die Funktion Anonymisieren kann nur für jeweils eine Person angewendet werden. Wenn mehrere Personen markiert sind, dann wird nur die erste behandelt.
Hinweis zu Kollisionskontrolle: ADVOKAT kann keine Kollisionskontrolle mit einer anonymisierten oder pseudonymisierten Person durchführen. Sie dürfen diese Funktionen daher erst anwenden, wenn Sie mit dieser Person keine Kollisionskontrolle mehr brauchen. Vorher haben Sie ja offensichtlich die standesrechtliche Notwendigkeit diese Person im Klartext aufzubewahren.
Es gibt eine Security Person anonymisieren. Siehe Security Programmfunktionen.
Siehe auch Pseudonymisieren.
Siehe auch Pseudonymisieren.