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Diese Menüpunkt deckt einen Sonderfall ab:
Angenommen in einem Betreibungsakt erfolgt eine Abrechnung wegen Uneinbringlichkeit. Der Klient zahlt das gesamte Honorar. Nun erfolgt doch noch eine Schuldnerzahlung. Jetzt müssen die auf Kosten gewidmeten Teile der Schuldnerzahlung dem Klienten rückerstattet werden.
Wenn diese Option aktiviert wird, dann wird für diesen Akt ermittelt, ob es Honorareingänge gab. Diese Honorarzahlungen werden wie ein Akonto zur Rückerstattung vorgeschlagen.
Genau passiert Folgendes: ADVOKAT ermittelt, ob es zu diesem Akt Offene Posten mit Zahlungen gibt. Der offene Posten kann zB so aussehen: Verrechnet = 100, Zahlung = 100, Offen = 0
Diese Zahlung wird nun im Rahmen des Zahlungseingangs zur Rückerstattung vorgeschlagen, als ob ein Akonto vorliegen würde.
Im offenen Posten vom Typ "Honorar" werden die Beträge vermindert: Verrechnet = 0, Zahlung = 0, Offen = 0