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Abweichungen: Für prätorische Vergleiche (§ 433 ZPO), Verfahren über einstweilige Verfügungen außerhalb eines Zivilprozesses wird die halbe PG gerechnet.
Anwendung: Wenn in einem Dokument zusätzlich zu einem Kostenverzeichnis-Stoppcode der Stoppcode #037# enthalten ist, dann wird automatisch die PG, die sich aus dem GGG TP1 (=GKM1) ergibt, halbiert.