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Der Subtyp "Anmerkung" enthält die für die Anmerkung des endgültigen Wohnungseigentums benötigten Elemente.
Personen zum Begehren
Anzahl: 1 oder 2
Die Person (1 Person) bzw. Eigentümerpartnerschaft (2 Personen), für die eine Anmerkung ins Grundbuch eingetragen werden soll.
Nähere Informationen finden Sie unter Grundbuchantrag, beteilige Personen.
Anzahl: 1 oder 2
Die Person (1 Person) bzw. Eigentümerpartnerschaft (2 Personen), für die eine Anmerkung ins Grundbuch eingetragen werden soll.
Nähere Informationen finden Sie unter Grundbuchantrag, beteilige Personen.
Gegenstand
Der Gegenstand der Anmerkung kann sein:
Der Gegenstand der Anmerkung kann sein:
a) Übertragung Zusage Einräumung von Wohnungseigentum
Eine bestehende Anmerkung der Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum wird von einem Wohnungseigentums-Anwärter auf einen Nachfolger übertragen.
Eine bestehende Anmerkung der Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum wird von einem Wohnungseigentums-Anwärter auf einen Nachfolger übertragen.
b) Vorbehaltene Verpfändung
Die Anmerkung der vorbehaltenen Verpfändung gemäß § 40 Abs. 1 WEG 2002 wird beantragt.
Die Anmerkung der vorbehaltenen Verpfändung gemäß § 40 Abs. 1 WEG 2002 wird beantragt.
c) Zusage Einräumung von Wohnungseigentum
Die Anmerkung der Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs. 2 WEG 2002 beantragt.
Die Anmerkung der Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs. 2 WEG 2002 beantragt.
Durch die Auswahl in Feld 2 kann eine der folgenden Alternativen ausgewählt werden:
a) Bezug auf neue Einlage
Die Einlage (die EZ), auf der die Anmerkung begehrt wird, besteht noch nicht. Es wird auf ein anderes Begehren "Sonstiges Begehren - Einlage anlegen" Bezug genommen. Dieses Begehren muss bereits im Grundbuchsantrag erfasst worden sein.
Die Einlage (die EZ), auf der die Anmerkung begehrt wird, besteht noch nicht. Es wird auf ein anderes Begehren "Sonstiges Begehren - Einlage anlegen" Bezug genommen. Dieses Begehren muss bereits im Grundbuchsantrag erfasst worden sein.
b) Bezug auf bestehende KG/EZ bzw. Eintragung
Die Einlage (die EZ), auf der die Anmerkung begehrt wird, ist bereits im Grundbuch eingetragen und wird in den Feldern Einlage bezeichnet.
Die Einlage (die EZ), auf der die Anmerkung begehrt wird, ist bereits im Grundbuch eingetragen und wird in den Feldern Einlage bezeichnet.
Einlage
Die vom aktuellen Begehren betroffene Einlage (KG und EZ).
Die vom aktuellen Begehren betroffene Einlage (KG und EZ).
Anderes Begehren
Siehe die Beschreibung zu Feld 2 des Gegenstands und dort die Auswahl "Bezug auf anderes Begehren".
Siehe die Beschreibung zu Feld 2 des Gegenstands und dort die Auswahl "Bezug auf anderes Begehren".
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Eintragungszusatz
Zusätzlicher Text, der in der Grundbucheintragung aufscheinen soll.
Zusätzlicher Text, der in der Grundbucheintragung aufscheinen soll.
Objektbezeichnung
Der Name des wohnungseigentumstauglichen Objekts für das die Anmerkungen beantragt werden, zB "Wohnung 4", "Top1", "Stellplatz Top 1".
Der Name des wohnungseigentumstauglichen Objekts für das die Anmerkungen beantragt werden, zB "Wohnung 4", "Top1", "Stellplatz Top 1".
Hinweis: Im Falle einer Übertragung der Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum wird keine neue Anmerkung eingetragen, sondern es werden in der bestehenden Anmerkung die Personendaten berichtigt.
GR-1088i: Es muss ein Wohnungseigentumsobjekt mit der angegebenen Objektbezeichnung in der genannten Einlage existieren.
Bezugsobjekte
Zusätzlich zur Objektbezeichnung können hier die betroffenen CLNR angeführt werden, welche an den neuen Wohnungseigentums-Anwärter übertragen werden sollen. Es können bis zu 1000 CLNR angegeben werden.
Zusätzlich zur Objektbezeichnung können hier die betroffenen CLNR angeführt werden, welche an den neuen Wohnungseigentums-Anwärter übertragen werden sollen. Es können bis zu 1000 CLNR angegeben werden.
Forderung
Für diese Felder siehe Begehren Pfandrecht - Singularpfandrecht, Eintragung,
Für diese Felder siehe Begehren Pfandrecht - Singularpfandrecht, Eintragung,
Gesetzesgrundlage
Hier kann die spezielle Gesetzesgrundlage für das Wohnungseigentumsbegehren angegeben werden.
Hier kann die spezielle Gesetzesgrundlage für das Wohnungseigentumsbegehren angegeben werden.