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Speziell für die Ausdrucke sind die Filtermöglichkeiten wichtig. Häufig erfolgt die Verwertung von Sondermassen in mehreren Tranchen und wird vom Insolvenzverwalter auch jeweils getrennt in Zwischenrechnungen abgerechnet.
In der Zwischenabrechnung dürfen nur bestimmte Buchungen enthalten sein. Sie können zB die Einnahmen und Ausgaben aus der Verwertung der Liegenschaft A im Feld Kostenstelle 2 mit dem Kennzeichen "A" versehen und später alle betreffenden Buchungen filtern. Oder Sie verwenden für diese Buchungen selbst definierte Erlös- und Aufwandskonten.
Auf diese Weise kommen Sie zu einem getrennten Saldo für die Sondermasse und ziehen diese für die Berechnung der Insolvenzverwalter-Entlohnung heran.
Näheres zur Bedienung siehe Buchungsfilter.
Hinweise:
1. Der Buchungsfilter ist derselbe wie in der normalen Kanzleibuchhaltung. Es sind nicht alle Felder relevant (zB Aktenbezug).
2. Die Spalte MVH wird im Feld Ko1 = Kostenstelle 1 gespeichert. Wenn Sie nur Buchungen mit der Spalte MVH = Ja filtern wollen, dann geben Sie im Buchungsfilter im Feld Ko1 = "MVH" ein.