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Obwohl es für den Exekutionsantrag eigentlich nur ein Formular gibt, gibt es in ADVOKAT mehrere Vorlagen. Der Grund ist, dass im Weiteren Vorbringen Zusatztexte enthalten sind bzw. bei einem ausländischen Titel eine Vollstreckbarkeitserklärung vorhanden ist.
Wir liefern ua folgende Dokumente mit:
2FE
Standarddokument für bewegliches und unbewegliches Vermögen
2FEL2
Wie 2FE aber mit Antrag gem. § 142 EO im Weiteren Vorbringen: Es liegt schon ein Schätzgutachten vor und es ist kein neuerliches Gutachten einzuholen.
2FEHEX
Herausgabeexekution
2FESI
Sicherstellungsexekution bewegliches Vermögen
3AFE
Wie 2FE aber ausländischer Titel
Zu den Formularen gibt es auch die entsprechenden ERV-Vorlagen.