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Nach der Auswahl von Schriftsatzart = "Grundbuchantrag" oder "Grundbuchfolgeantrag" wird der Reiter "Grundbuch" eingeblendet.
Abb. 313: Fenster "Stammdaten - Grundbuch"
Einbringer
Namenskurzbezeichnung des Klagevertreters (Betreibendenvertreters, etc). Indirekt ist das ein R/S/P/Z-Code der Kanzlei.
Namenskurzbezeichnung des Klagevertreters (Betreibendenvertreters, etc). Indirekt ist das ein R/S/P/Z-Code der Kanzlei.
Meist geben Sie hier "RA" ein. Mit den Stammdaten dieser Person sind der R/S/P/Z-Code und die Konten für die Einziehung der Gerichtsgebühren sowie Überweisung der Klagsforderung verbunden.
Wenn ein Anwalt einer Sozietät einzeln auftritt, dann steht hier "RA-XXX". "XXX" ist das Benutzerkürzel des Anwalts. Damit ist eine Trennung der Akten und die Einziehung der Gebühren je nach Code möglich.
Die Daten des Einbringers müssen in den Kanzleistammdaten für den ERV angelegt sein.
Siehe dazu die ADVOKAT Hilfe unter diesem Stichwort.
Siehe dazu die ADVOKAT Hilfe unter diesem Stichwort.
Vollmacht
Es bedarf der Berufung auf eine Vollmacht. Sie können aus einer Liste auswählen: "gemäß § 30 (2) ZPO und § 77 (1) und (2) GBG erteilt", "gemäß § 77 (1) und (2) GBG erteilt" oder "gemäß § 30 (2) ZPO erteilt". In Sonderfällen gibt es auch "lt. Vertrag". Das Feld ist ein Freitextfeld, Sie können auch einen eigenen Text erfassen und müssen nicht aus der Liste auswählen.
Hinweis: Wenn der Einbringer über einen Z-Code verfügt (Banken), bleibt dieses Feld leer.
Es bedarf der Berufung auf eine Vollmacht. Sie können aus einer Liste auswählen: "gemäß § 30 (2) ZPO und § 77 (1) und (2) GBG erteilt", "gemäß § 77 (1) und (2) GBG erteilt" oder "gemäß § 30 (2) ZPO erteilt". In Sonderfällen gibt es auch "lt. Vertrag". Das Feld ist ein Freitextfeld, Sie können auch einen eigenen Text erfassen und müssen nicht aus der Liste auswählen.
Hinweis: Wenn der Einbringer über einen Z-Code verfügt (Banken), bleibt dieses Feld leer.
Gericht
Namenskurzbezeichnung des Gerichts. Liste mit Alt+Pfeil-ab.
Namenskurzbezeichnung des Gerichts. Liste mit Alt+Pfeil-ab.
Hinweis: Ausnahmsweise werden beim BG Innere Stadt Wien, G-001, die Anträge an die Gerichtsbezeichnung G-010 zugestellt. ADVOKAT macht das im Hintergrund automatisch.
Info für das Gericht
Ein Beispiel wäre folgende Information für den Grundbuchrechtspfleger:
"Verständigung der BH Vöcklabruck mit Kopie des Kaufvertrags vom 8.4.2009."
Ein Beispiel wäre folgende Information für den Grundbuchrechtspfleger:
"Verständigung der BH Vöcklabruck mit Kopie des Kaufvertrags vom 8.4.2009."
Bei Grundbuchanträgen muss man im Feld Info für das Gericht öfters folgende Texte eingeben:
- Aufgrund des § 26a Abs 1 Z 1 GGG liegt ein begünstigter Erwerbsvorgang vor. Für die Bemessung der Eintragungsgebühr ist der dreifache Einheitswert, das ist EUR xxx, heranzuziehen. Dies ergibt sich aus der angefügten Urkunde xy. Das Verwandtschaftsverhältnis / Der gemeinsame Hauptwohnsitz ergibt sich aus der angefügten Urkunde yz.
- Der Wert des einzutragenden Rechts in Höhe von € xxx entspricht dem Verkehrswert. Dies ergibt sich aus der angefügten Urkunde xy.
- Die Grunderwerbssteuer wurde je Erwerbsvorgang gemäß § 11 GrEStG unter ErfNr. xxx selbstberechnet und wird gemäß § 13 GrEStG abgeführt.
- Nutzfläche und Nutzungsart jedes Objekts:
Land- und forstwirtschaftliche Nutzung = "LF" xxx qm
Bauland unbebaut = "BLu" xxx qm
Wohnungseigentumsobjekt = "WE" xxx qm
Wohnhaus mit bis zu vier Wohneinheiten = "WHk" xxx qm
Wohnhaus mit mehr als vier Wohneinheiten = "WHg" xxx qm
Gewerbliche Nutzung: "gN" xxx qm
Sonstige Nutzung: "sN" xxx qm
Bei gewerblicher Nutzung von Betriebsgrundstücken und sonstiger Nutzung:
Art des Betriebs oder konkrete Nutzung (zB Erscheinungsbild in der Natur: Berg, Teich, Moor, Schienentrasse, Straßentrasse, ...)
Lage der Liegenschaft in der KG: überdurchschnittlich = "A" / durchschnittlich = "B" / unterdurchschnittlich = "C"
Bauzustand: überdurchschnittlich = "1" / durchschnittlich = "2" / unterdurchschnittlich = "3"
Es gibt vier Textbausteine:
- B: Wenn Sie im Feld Info für das Gericht "B" (großes B und dann Leerzeichen) eingeben, dann kommt der Text für Begünstigte Erwerbsvorgänge.
- V: Wenn Sie im Feld Info für das Gericht "V" (großes V und dann Leerzeichen) eingeben, dann kommt der Text für den Verkehrswert.
- G: Wenn Sie im Feld Info für das Gericht "G" (großes G und dann Leerzeichen) eingeben, dann kommt der Text für die Grunderwerbssteuer.
- D: Wenn Sie im Feld Info für das Gericht "D" (großes D und dann Leerzeichen) eingeben, dann kommt der Text für Nutzungsart.
Sie können auch eine Kombination, zB BVG oder GV oder BG verwenden.
Hinweis: Das Feld muss vorher leer sein. Es muss der 1. Buchstabe im Feld Info für das Gericht sein. Großschreibung erforderlich.
Die Texte ergeben sich aus der Tabelle Grundbuch Info für das Gericht. Siehe Tabelle Grundbuch Info für das Gericht.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, in diesem Feld bei jedem Schriftsatz automatisch den zuständigen Ansprechpartner mit seiner Durchwahl mitzusenden.
Der Text kann individuell für jeden Sachbearbeiter definiert werden. Er wird einmalig in Tabellen warten / Benutzer in dem neuen Feld: ERV Info an Gericht eingetragen. Dort können Sie zB hineinschreiben: "Sachbearbeiterin: Frau Claudia Becher, Tel. 0732/7802 DW 111".
Der Text wird unmittelbar vor dem Senden und vor dem Ausdrucken im Feld Info für das Gericht hinter einem ev. vorhandenen Text angehängt. ADVOKAT ermittelt das Sachbearbeiter-Kürzel aus dem ERV-Schriftsatz (Reiter Stammdaten) und holt sich dann für diesen Benutzer den Text aus der Benutzer-Tabelle. Der Text ist nicht im ERV-Fenster bearbeitbar.
Gerichtsansicht anfordern
Für jeden Grundbuchantrag gibt es seit 1.1.2015 die Möglichkeit, eine "Gerichtsansicht" der Grundbucheingabe anzufordern. Nach Einbringen des Schriftsatzes bei Gericht erhält der Sender via ERV Rückverkehr ein PDF-Dokument mit dem Ausdruck des Antrags, wie dieser bei Gericht aussieht. Diese PDF Version des eingebrachten Gesuches dient nicht zur Vorschau. Nach dem Einbringen können keine Änderungen am Gesuch mehr vorgenommen werden.
Für jeden Grundbuchantrag gibt es seit 1.1.2015 die Möglichkeit, eine "Gerichtsansicht" der Grundbucheingabe anzufordern. Nach Einbringen des Schriftsatzes bei Gericht erhält der Sender via ERV Rückverkehr ein PDF-Dokument mit dem Ausdruck des Antrags, wie dieser bei Gericht aussieht. Diese PDF Version des eingebrachten Gesuches dient nicht zur Vorschau. Nach dem Einbringen können keine Änderungen am Gesuch mehr vorgenommen werden.