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Mit der Schaltfläche Personen wird eine Liste aller mit dem Gesuch übermittelten Personen aufgerufen. Das sind einerseits der/die Antragsteller und andererseits alle sonstigen Beteiligten, denen der Beschluss zugestellt wird. Technische Begrenzung: Es können bis zu 1000 Personen übersendet werden.
Hier scheinen alle übermittelten Personen auf. Im Gegensatz dazu gibt es auch bei jedem Begehren eine Liste der "Personen zum Begehren". Dort scheinen nur die Personen auf, die in dem konkreten Begehren berechtigt oder verpflichtet werden.
Hinweis: Der Einbringer (Rechtsanwalt) wird ohnehin automatisch übermittelt und ist bei den beteiligten Personen nicht noch einmal zu erfassen.
Abb. 315: Liste "Alle übermittelten Personen"
Wir empfehlen vor den Begehren alle Personen bereits hier im Reiter Grundbuch mit der Schaltfläche Personen zu erfassen. Dann müssen Sie beim Erfassen des konkreten Begehrens die Person nur mehr aus der Liste auswählen.
Wenn Sie den Antrag aus der Aktenverwaltung generieren (Betreibung "3ASG = Grundbuchgesuch" erstellen) oder wenn Sie eine Aktbezeichnung eingeben, dann werden automatisch die Beteiligten aus dem Akt vorgeschlagen.
Mit der Schaltfläche Vorreihen können Sie die Beteiligten in die gewünschte Reihenfolge bringen.
Wählen Sie zum Eingeben einer neuen Person die Schaltfläche Hinzufügen.
Abb. 316: Fenster "Beteiligte Person"
Rolle
Wählen Sie "Antragsteller" oder Beteiligter".
Wählen Sie "Antragsteller" oder Beteiligter".
Person
Hier wird die Namenskurzbezeichnung des Beteiligten eingegeben. Die Personendaten befinden sich - wie auch bei jedem anderen ERV-Schriftsatz - in der ADVOKAT Adressverwaltung.
Hier wird die Namenskurzbezeichnung des Beteiligten eingegeben. Die Personendaten befinden sich - wie auch bei jedem anderen ERV-Schriftsatz - in der ADVOKAT Adressverwaltung.
Hinweis: Im ERV werden nur bestimmte Daten einer Person übermittelt. Näheres siehe in der ADVOKAT Hilfe unter Personendaten im ERV.
Im Fenster Person - Stammdaten gibt es das Reiter Weitere und dort das Feld zu Handen. Dieses Feld wird ausnahmsweise in Grundbucheingaben übermittelt und dient als Zustellzusatz bei dieser Person. Hinweis: Dieses Feld ist zu unterscheiden vom Feld Geschäftszahl zur Person, in dem eine Aktenzahl oder Referenznummer übermittelt wird ("zu Zl. 123/2009").
Persönlicher Vertreter
Eine Person kann einen persönlichen Vertreter haben, zB einen Vormund, Erwachsenenvertreter oder Kurator. Dieser ist hier mit seiner Namenskurzbezeichnung zu erfassen.
Eine Person kann einen persönlichen Vertreter haben, zB einen Vormund, Erwachsenenvertreter oder Kurator. Dieser ist hier mit seiner Namenskurzbezeichnung zu erfassen.
Geschäftszahl
Wenn das Gericht den Beschluss zustellt, zB an die Bezirkshauptmannschaft, das Magistrat, das Amt der Landesregierung, eine Bausparkasse oder Bank, dann ist für den Empfänger die Angabe einer Geschäftszahl hilfreich.
Wenn das Gericht den Beschluss zustellt, zB an die Bezirkshauptmannschaft, das Magistrat, das Amt der Landesregierung, eine Bausparkasse oder Bank, dann ist für den Empfänger die Angabe einer Geschäftszahl hilfreich.
Sonstige Angaben
Es ist möglich bei einem Grundbuchgesuch bei einer beteiligten Person zusätzliche Informationen zu hinterlegen.
Aufgabenstellung:
Es gibt mehrere Antragsteller und mehrere Begehren. Grundsätzlich haften alle Antragsteller eines Antrags für die Eintragungsgebühr. Es soll aber der Antragsteller A nicht für die Eintragungsgebühr haften. Man kann das durch Splitten in mehrere Gesuche erreichen. Dies führt aber zu mehrfacher Eingabengebühr.
Lösung:
Im Feld Sonstige Angaben teilt mandem Grundbuchrechtspfleger mit, dass der Antragsteller A nur für das Begehren 1 ein Antragssteller ist und nicht für die anderen Begehren. Sie geben beim Antragsteller A im Feld Sonstige Angaben folgenden Text ein: "Antragsteller nur in Bezug auf das Begehren 1."
Es ist möglich bei einem Grundbuchgesuch bei einer beteiligten Person zusätzliche Informationen zu hinterlegen.
Aufgabenstellung:
Es gibt mehrere Antragsteller und mehrere Begehren. Grundsätzlich haften alle Antragsteller eines Antrags für die Eintragungsgebühr. Es soll aber der Antragsteller A nicht für die Eintragungsgebühr haften. Man kann das durch Splitten in mehrere Gesuche erreichen. Dies führt aber zu mehrfacher Eingabengebühr.
Lösung:
Im Feld Sonstige Angaben teilt mandem Grundbuchrechtspfleger mit, dass der Antragsteller A nur für das Begehren 1 ein Antragssteller ist und nicht für die anderen Begehren. Sie geben beim Antragsteller A im Feld Sonstige Angaben folgenden Text ein: "Antragsteller nur in Bezug auf das Begehren 1."
Firmenbuchnummer und ZVR-Zahl
Beachten Sie bitte, dass bei juristischen Personen, die am Titelgeschäft beteiligt sind und die im Firmenbuch oder im Vereinsregister eingetragen sind, auch die Firmenbuchnummer und die Vereinsregisterzahl anzugeben ist. Für beide gibt es im Fenster Personen-Stamm, Reiter Zusätze das Feld FB/ZVR-Nummer.
Beachten Sie bitte, dass bei juristischen Personen, die am Titelgeschäft beteiligt sind und die im Firmenbuch oder im Vereinsregister eingetragen sind, auch die Firmenbuchnummer und die Vereinsregisterzahl anzugeben ist. Für beide gibt es im Fenster Personen-Stamm, Reiter Zusätze das Feld FB/ZVR-Nummer.
Eine Meldung weist darauf hin, dass die Nummer fehlt:
Hinweis: Bei der x. Person <Namenskurzbezeichnung> fehlt die Firmenbuchnummer / ZVR-Nummer.
Hinweis: Bei der x. Person <Namenskurzbezeichnung> fehlt die Firmenbuchnummer / ZVR-Nummer.
Geprüft werden Personen in den Rollen Antragsteller und Beteiligte, nicht aber Vertreter. Keine Prüfung erfolgt, wenn das Feld Beziehung zur Kanzlei = "Behörde", "Gericht", "Masseverwalter", "Rechtsanwalt", "Notar" enthält.
Es handelt sich zwar nur um einen Hinweis und nicht um einen Fehler (der Schriftsatz kann dennoch gesendet werden), aber speziell bei Gemeinden und Magistraten ist die Meldung dennoch überflüssig. Die Meldung kommt, weil diese Behörden von Ihnen angelegt wurden, Sie aber wahrscheinlich vergessen haben, im Feld Beziehung zur Kanzlei den Text "Behörde" hinzuschreiben. Wenn Sie das einmal nachholen, kommt die Meldung bei dieser Behörde nicht mehr.
Adresse - Straße / Hausnummer / Stiege / Türnummer
Die ERV-Schnittstelle gibt bei Grundbuchanträgen spezielle Regeln für die Übermittlung einer Adresse vor. Es ist eine Auftrennung der Adresse in die Elemente Straße (100 Zeichen), Hausnummer, Stiege, Türnummer (je 10 Zeichen) nötig.
Die ERV-Schnittstelle gibt bei Grundbuchanträgen spezielle Regeln für die Übermittlung einer Adresse vor. Es ist eine Auftrennung der Adresse in die Elemente Straße (100 Zeichen), Hausnummer, Stiege, Türnummer (je 10 Zeichen) nötig.
Mit anderen Worten: Was im Fenster Personenstamm erfasst ist, wird automatisch aufgetrennt. Was übermittelt wird, steht im Ausdruck des ERV-Schriftsatzes.
Beispiele:
Die Adresse 'Große Landstraße 5/8' wird zu Straße 'Große Landstraße', Türnummer '8'
Die Adresse 'Herbststraße 35 Stg. 5 Tür 17' wird zu Straße 'Herbststraße', Stiege '5', Türnummer '17'
Worte wie Stg, Stiege, Gang, Tür, Top werden standardmäßig entfernt.
Die Adresse 'Große Landstraße 5/8' wird zu Straße 'Große Landstraße', Türnummer '8'
Die Adresse 'Herbststraße 35 Stg. 5 Tür 17' wird zu Straße 'Herbststraße', Stiege '5', Türnummer '17'
Worte wie Stg, Stiege, Gang, Tür, Top werden standardmäßig entfernt.
Im Normalfall funktioniert die Logik von ADVOKAT zur Auftrennung in die Elemente. Aber Sonderfälle können nicht abgedeckt werden. Es ist daher notwendig, dass Sie die Adresse im Ausdruck kontrollieren.
Sie können die Adresse manuell beeinflussen: Im Fenster Personenstamm - Freie Felder gibt es die Felder "Zustelladresse strukturiert" mit den Elementen Straße, Hausnummer, Stiege, Türnummer. In diesen Feldern können Sie eine manuelle Aufteilung der Adresse vornehmen. Hier können Sie die Adressbezeichnung beeinflussen, zB Türnummer '17' ändern in "Top 17".
Wann geschieht die Auftrennung in die Elemente?
Die Auftrennung erfolgt, sobald eine Person in einem Grundbuchantrag vorkommt und dieser wird gespeichert. Zum Personenstamm werden die Freien Felder "Zustelladresse strukturiert" hinzugefügt. Wenn die Adresse einer Person nachträglich geändert wird, erfolgt wieder die automatische Auftrennung.
Die Auftrennung erfolgt, sobald eine Person in einem Grundbuchantrag vorkommt und dieser wird gespeichert. Zum Personenstamm werden die Freien Felder "Zustelladresse strukturiert" hinzugefügt. Wenn die Adresse einer Person nachträglich geändert wird, erfolgt wieder die automatische Auftrennung.