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Der Subtyp "Begründung" enthält die für die Eintragung der Begründung von Wohnungseigentum benötigten Elemente.
Folgende Geschäftsregeln gelten bei diesem Subtyp:
GR-1171: Im Antrag darf nur ein Begehren vom Typ "Wohnungseigentum-Begründung" vorkommen.
GR-1173: Im Antrag darf ein Begehren vom Typ "Wohnungseigentum-Begründung" und vom Typ "Wohnungseigentum-Änderung" nur mit gleicher KG/EZ vorkommen.
GR-1179: Im Antrag mit einem Begehren vom Typ "Wohnungseigentum-Begründung" darf kein Begehren vom Typ Umwandlung vorkommen.
Aktion
Hier wird ausgewählt ob endgültiges Wohnungseigentum begründet werden soll oder stattdessen lediglich vorläufiges Wohnungseigentum gemäß § 45 WEG 2002.
Urkunden zum Begehren
Anzahl: 0..1000
Siehe Urkunden.
Gegenstand
Das Feld Gegenstand ist in 2 Felder gegliedert. Im Feld 1 ist eine der folgenden Alternativen auszuwählen:
a) Gesamte Liegenschaft
Soll die Begründung des Wohnungseigentums auf alle Anteile der Einlage wirken, so ist "Gesamte Liegenschaft" auszuwählen.
b) Teile der Liegenschaft
Soll die Begründung des Wohnungseigentums nicht auf alle Anteile der Einlage wirken, so ist "Teile der Liegenschaft" auszuwählen.
GR-1195i: Antrag mit Begehren vom Typ Wohnungseigentum Begründung und Änderung: Wenn das Element NurLiegenschaftsTeilBetroffen angegeben ist, dürfen in der Änderung keine Mindestanteile angegeben werden.
GR-1188i: Antrag mit Begehren vom Typ Wohnungseigentum Begründung: Wenn das Element NurLiegenschaftsTeilBetroffen nicht angegeben ist, muss die Summe der Mindestanteile aller Zeilen der Tabelle 1/1 ergeben.
GR-1187i: Antrag mit Begehren vom Typ Wohnungseigentum Begründung: Wenn das Element NurLiegenschaftsTeilBetroffen angegeben ist, muss die Summe der angegebenen Mindestanteile der Summe der im GB eingetragenen Anteile entsprechen – d.h. der Summe der Anteilsgrößen jener B-LNR, die in BestehendeAnteile angegeben sind.
Durch Feld 2 des Gegenstands ist eine der folgenden Alternativen auszuwählen:
a) Bezug auf neue Einlage
Der Einlage (die EZ), auf der sich die zu begründenden Anteile befinden werden, wird neu eröffnet und darauf das Eigentumsrecht eingetragen. Es wird auf ein anderes Begehren "Einlage anlegen" verwiesen. Dieses Begehren muss bereits zuvor im Grundbuchsantrag erfasst sein.
b) Bezug auf bestehende KG/EZ bzw. Eintragung
Die Einlage (die EZ), auf der Wohnungseigentum begründet wird, ist bereits im Grundbuch eingetragen und wird in den Feldern Einlage bezeichnet.
Einlage
Die vom aktuellen Begehren betroffene Einlage (KG und EZ).
Kann nur eingegeben werden, wenn bei Gegenstand "Bezug auf bestehende KG/EZ bzw. Eintragung" gewählt wurde.
Anderes Begehren
Siehe die Beschreibung zu Feld 2 des Gegenstands und dort die Auswahl "Bezug auf neue Einlage". Sie können ein bereits zuvor erfasstes Begehren "Sonstiges Begehren - Einlage anlegen" aus der Liste auswählen.
Reiter Begründungszeile
Anzahl: 0..4000
In diesem Reiter werden die Daten der Begründung pro Wohnungseigentumsobjekt und berechtigter Person festgelegt. Gleichzeitig kann hier – sofern notwendig – Eigentumsrecht begründet werden. Eigentumsrecht-Eintragungen, Eigentumsrecht-Anteilsabtrennungen und Eigentumsrecht-Anteilszusammenziehungen passieren durch entsprechendes Befüllen der Zeilen, ohne dass zusätzliche separate Begehren diesbezüglich zu machen sind.
Abb. 329: Fenster "Begründungszeile"
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Über "Hinzufügen" oder durch Doppelklick auf eine leere Zeile wird das Hintergrundfenster WO Eintrag zur jeweiligen Zeile geöffnet. Für jedes Wohnungseigentumsobjekt ist eine separate Zeile einzugeben. Für Objekte, an denen eine Eigentümerpartnerschaft ("Verbindung WE") begründet wird, werden zwei Zeilen benötigt.
Abb. 330: Fenster: "Wohnungseigentum - Eintrag" (WO Eintrag)
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Reihung
Dieses Feld ist vorbefüllt und kann nicht abgeändert werden. Es zeigt die mit 1 beginnende und fortlaufend nummerierte Reihung der jeweiligen Zeile an.
Neue Objektbezeichnung
Hier ist die Objektbezeichnung des Wohnungseigentumsobjekts anzugeben, zB "Wohnung 4", "Top1", "Stellplatz Top 1".
GR-1181i: Die Objektbezeichnung muss eindeutig sein, es sei denn das Element VerbindungWohnungseigentum ist angegeben.
Das bedeutet, dass im Reiter Begründungszeile jede Objektbezeichnung nur einmal vorkommen darf. Wenn allerdings die Checkbox "Verbindung WE" in der Zeile dieser Objektbezeichnung aktiviert wurde, so darf die Objektbezeichnung in der zweiten dazugehörigen Zeile, in der ebenfalls "Verbindung WE" angegeben ist, nochmals angeführt werden.
Neuer Mindestanteil
Hier ist die Anteilsgröße des Wohnungseigentumsobjekts für die berechtigte Person anzugeben. zB 40/2067
GR-1189i: Antrag mit Begehren vom Typ Wohnungseigentum Begründung und Änderung: Die Summe der Mindestanteile beider Tabellen muss 1/1 ergeben.
Eintragungszusatz
Zusätzlicher Text, der in der Grundbucheintragung aufscheinen soll.
Wohn. Eigen. im Rang: TZ
Wenn die Eintragung im Rang einer eingetragenen Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40/2 WEG 2002 vorzunehmen ist, dann ist hier die Tagebuchzahl einzugeben (TZ/Jahr).
GR-1040i: Die per Tagebuchzahl bezeichnete Zusage-Eintragung muss in der Einlage existieren.
GR-1041i: Die per Tagebuchzahl bezeichnete Eintragung muss eine "Zusage der beabsichtigten Einräumung von Wohnungseigentum" sein.
GR-1029i: Die Tagebuchzahl muss im Tagebuch existieren.
Verbindung WE
Diese Checkbox muss aktiviert werden, wenn das angegebene Wohnungseigentumsobjekt nicht eine berechtigte Person hat, sondern zwei (Eigentümerpartnerschaft).
GR-1182i: Wenn VerbindungWohnungseigentum in einer Zeile angegeben ist, müssen zwei Zeilen mit gleichem Mindestanteil, gleicher Objektbezeichnung und unterschiedlicher Person vorhanden sein. Die zwei Zeilen müssen aufeinander in der Tabelle folgen, d.h. eine aufeinander folgende Reihung haben.
Das bedeutet, dass die zwei Zeilen für das Wohnungseigentumsobjekt in Begründungszeilen mit aufeinander folgender Reihung eingegeben werden sollen!
Berechtigte Person
Anzahl: genau 1
Die Person, die als (neuer) Eigentümer der Mindestanteile des angegebenen Wohnungseigentumsobjekts im Grundbuch eingetragen werden soll.
Wenn zwei Personen gemeinsam das Eigentum an einem Wohnungseigentumsobjekt haben sollen (Eigentümerpartnerschaft), sind nicht etwa hier zwei Personen einzugeben, sondern im Fenster Begründungszeile zwei Zeilen mit je einer Person.
Nähere Informationen finden Sie unter Grundbuchantrag, beteilige Personen.
ER eintragen
Ist diese Checkbox aktiviert, dann wird gleichzeitig mit der Begründung von Wohnungseigentum auch das entsprechende Eigentumsrecht eingetragen. Ein separates Eigentumsrechtsbegehren ist nicht vorgesehen!
GR-1176: Im Antrag mit einem Begehren vom Typ Wohnungseigentum Begründung darf kein Begehren vom Typ Eigentumsrecht-Eintragung in gleicher KG/EZ vorkommen.
GR-1184i: Wenn das Element EigentumsrechtEintragen angegeben ist, müssen auch die eigentumsrechtsrelevanten Urkunden in dieser Zeile angegeben werden.
ER im Rang: TZ
Anzahl: 0..1.
Dieses Feld ist nur dann aktiv, wenn die Checkbox "ER eintragen" aktiviert wurde. Soll das Eintragen des Eigentumsrechts im Rang einer vorhandenen ‚Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung" passieren, so muss die Tagebuchzahl dieser Rangordnung hier angegeben werden.
GR-1186i: Wenn das Element EigentumsrechtImRang angegeben ist, muss auch eine Urkunde angegeben werden.
Bestehende Anteile: B-LNR
Anzahl: 0..2000.
Bezeichnet die Anteile (B-LNR), aus denen der neue Mindestanteil für das Wohnungseigentumsobjekt "gespeist" wird. Also jene B-LNR von denen Anteile einverleibt werden, oder von denen Anteile zusammengezogen, oder aus denen Anteile abgetrennt werden.
GR-1174: Im Begehren von Typ "Wohnungseigentum-Begründung", das auf ein Begehren von Typ "Sonstiges-EinlageAnlegen" referenziert, dürfen keine bestehenden Anteile angegeben werden.
Wenn Sie also im Begehren "Wohnungseigentum-Begründung" im Feld 2 des Gegenstandes "Bezug auf neue Einlage" ausgewählt haben, so können Sie hier keine B-LNR angeben.
GR-1175: Im Begehren von Typ "Wohnungseigentum-Begründung" mit bestehender EZ müssen bestehende Anteile angegeben werden und mit Werten größer 0 befüllt sein.
Wenn Sie also im Begehren "Wohnungseigentum-Begründung" im Feld 2 des Gegenstandes "Bezug auf bestehende KG/EZ bzw. Eintragung" ausgewählt haben, so müssen Sie hier zumindest eine B-LNR angeben.
Urkunden
Anzahl: 0..5.
Diese Urkundentabelle ist nur dann aktiv, wenn die Checkbox "ER eintragen" aktiviert wurde.
Hier werden dem Begehren eine oder mehrere Urkunden zugeordnet, auf die sich die Eintragung gründet (Eintragungsgrundlage), zB Kaufvertrag, Übergabsvertrag, Schenkungsvertrag.
Hinweis: Die Urkunden, die nur Bewilligungsgrundlagen darstellen, zB eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Selbstberechnungserklärung, müssen Sie hier nicht eingeben.
Nähere Informationen finden Sie unter Urkunden.
Kapitel: In manchen Fällen ist es gewünscht, explizit auf einen bestimmten Teil der Urkunde zu verweisen, zB "Kapitel 3", "Abschnitt V.1", "Punkt 2.1".
GR-1185i: Wenn eine Urkunde in der Zeile angegeben ist, muss auch EigentumsrechtEintragen angegeben werden.
Gebühren
Siehe Eigentumsrecht Eintragung, Gebühren