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Viele Anwender machen die Saldovorträge erst weit nach dem Eröffnungstag. Sie buchen in der alten Buchhaltung weiter und wollen die Saldovorträge erst zu Jahresmitte des nächsten Jahres machen.
Es soll zB die BH2019 am 1.7.2020 rückwirkend per 31.12.2019 abgeschlossen werden.
- Dazu macht man zuerst einen Saldovortrag per 31.12.2019 in die neue BH2020.
- Dann verschiebt man alle Buchungen ab einem bestimmten Datum, also ab dem 1.1.2020, aus der BH2019 in die BH 2020 in die Buchhaltung.
Es kommt folgendes Fenster:
Abb. 409:Fenster "Buchungen aus Vorjahr übernehmen"
Nicht verschoben werden Saldovortragsbuchungen mit Buchungsart = "EB" (Achtung: "EB" wird erst ab Version 6.13f, Mai 2020, verwendet.)
Dieser Vorgang ändert die Vorjahresbuchhaltung. Er kann daher nur einmal durchgeführt werden. Wenn Buchungen versehentlich von einer Buchhaltung in eine andere verschoben wurden, kann das nur der ADVOKAT Support rückgängig machen.