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Beim Begehrenstyp "Wohnungseigentum" gibt es die Subtypen
- Anmerkung
- Änderung (Mindestanteile/Objektbezeichnung)
- Begründung
- Ersichtlichmachung
- Umwandlung
Das nachfolgende Diagramm gibt einen groben Überblick, welche Phasen im Zusammenhang mit Wohnungseigentums-Eintragungen möglich sind. In welchem dieser Zustände sich eine Einlage befindet, ist in der Aufschrift des Grundbuchauszugs ersichtlich.
Abb. 326: Phasen für ein Wohnungseigentums-Begehren