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Privatperson vs. Unternehmer |
Es kann vorkommen, dass Sie über eine neue eZustellung-Nachricht per E-Mail informiert werden, obwohl Ihr ERV-Anschriftcode gekoppelt ist. Das liegt höchstwahrscheinlich daran, dass die eZustellung-Nachricht nicht an Sie als Unternehmer, sondern an Sie als Privatperson adressiert worden ist.
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Tipp |
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Um dieses Problem generell zu vermeiden gibt es nur eine Möglichkeit: Sie können Ihr privates eZustellung-Postfach deaktivieren. Ansonsten können Falschadressierungen durch die sendende Behörde nicht zuverlässig vermieden werden. |
Für die Finanz (BMF, Finanzämter) gibt es eine gesetzliche Ausnahme.
Insbesondere werden Zustellungen ohne Zustellnachweis nicht via eZustellung versendet.
Details dazu können Sie hier nachlesen: 01 🌍 Rechtsfragen zur eZustellung (Kopplung mit ERV)