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Hinweis: Beachten Sie, daß für Honorarnoten an Unternehmen im EU-Ausland monatlich eine Zusammenfassende Meldung an das Finanzamt abzuliefern ist.
Wenn Sie im neuen Jahr eine Honorarnote für einen Unternehmer im EU-Ausland auf Dezember des Vorjahres rückdatieren, wird diese Honorarnote trotzdem erst in der Zusammenfassenden Meldung des Jänner aufgenommen.