Ausgangssituation
Bei Drag & Drop von E-Mails aus Microsoft Office Outlook nach ADVOKAT erscheint in Outlook folgende Meldung:
Ein Programm versucht, auf Ihre E-Mail-Adressinformationen in Outlook zuzugreifen.
Geschieht dies unerwartet, klicken Sie auf 'Verweigern'. Überprüfen Sie, ob Ihr Antivirusprogramm auf dem neuesten Stand ist.
Klicken Sie auf 'Hilfe' für weitere Informationen zur E-Mail-Sicherheit und zum Unterdrücken dieser Warnung.
Ursache
Diese Abfrage erscheint, da ADVOKAT auf bestimmte Informationen (Metadaten) in Microsoft Office Outlook zugreift.
Der Status der Antivirensoftware in Sicherheitscenter (Trust Center) in Microsoft Office Outlook als "Ungültig" oder "Nicht erkannt" eingestuft wurde.
Die Abfrage kann auch erscheinen, wenn Sie andere Funktionen nutzen, welche einer Kommunikation zwischen ADVOKAT und Microsoft Office Outlook bedürfen.
Lösung
...
Stellen Sie sicher, dass das verwendete Antivirenprogramm den Mindestanforderungen von Microsoft entspricht, lizenziert ist und in den letzten 7 Tagen aktualisiert wurde.
Beachten Sie, dass manche kostenlose Antivirenprogramme immer als "Ungültig" oder "Nicht erkannt" eingestuft werden.
...
Erstellen Sie eine Gruppenrichtlinie, welche für alle Domänenbenutzer gilt. Die relevanten Einstellungen befinden sich unter folgendem Pfad:
...
Administrative Vorlage für Microsoft Outlook <Version>
...
Sicherheit > Sicherheitsformulareinstellungen > Programmatische Sicherheit
...
Relevant sind folgende zwei Einstellungen:
...
Eingabeaufforderung für Outlook-Objektmodell beim Lesen von Adressinformationen konfigurieren > aktivieren
...
Eingabeaufforderung für Outlook-Objektmodell beim Zugriff auf ein Adressbuch konfigurieren > aktivieren
Stellen Sie sicher, dass mindestens ADVOKAT Version 6.29c oder höher verwendet wird. Im Bedarfsfall führen Sie ein ADVOKAT Update durch, siehe Kapitel ADVOKAT Update.
Welche Version im Einsatz ist kann per Menüpunkt "?" > "Info" in der Zeile "Programmversion" ermittelt werden.
...
Info |
---|
HinweisMehr Informationen dazu finden Sie in folgenden zwei Artikeln: |