5.7.3 Fehlermeldung 'Root element is missing'

Ausgangssituation

  • Es ist eine AdvoAll Anwendung im Einsatz.

  • Das ADVOKAT Frontend (Client) und AdvoAll haben am betroffenen Gerät bereits funktioniert.

Beispiele (Fehlermeldungen)

  • Fehler beim Initialisieren des AdvoAllService: XmlException Root element is missing. at System.Xml.XmlTextReaderImpl.Throw(Exception e)

Lösung

  1. Verbinden Sie sich mit dem ADVOKAT Serviceaccount von AdvoAll (im Regelfall lautet dieser "svc_advokat") per Remotedesktop auf das betroffene Gerät.

    • Den Gerätenamen können Sie den Fehlermeldungen beim Programmstart oder den Dateinamen von AdvoAll im ADVOKAT Backend unter "...\ADVOKAT\Daten\Config\AdvoAll" entnehmen.

    • Beispiel: SERVER$svc_advokat$AdvoAllService.status

         

  2. Stellen Sie sicher, dass das Netzlaufwerk für das ADVOKAT Backend persistent verbunden ist und nicht der Status "Unvollständig" oder "Nicht verbunden" vorliegt.
    Ob ein Netzlaufwerk persistent verbunden ist, erkennen Sie daran, dass im Registrierungseditor ein Eintrag unter [HKEY_CURRENT_USER\Network\] existiert, welcher den Buchstaben des Netzlaufwerks trägt.

  3. Stellen Sie sicher, dass sich das ADVOKAT Frontend (Client) erfolgreich starten lässt. Navigieren Sie dazu zu "...\ADVOKAT\" und starten Sie "Advokat.exe".
    Hinweis: Erscheint die Meldung "Es sind bereits alle Lizenzen verbraucht" kann diese mit Klick auf "OK" ignoriert werden.

  4. Navigieren Sie am AdvoAll-Gerät per Windows Explorer zum Ordner "%programdata%\Advokat". Ist die Datei "AdvoAll.exe.config" vorhanden, dann löschen Sie diese.
    Häufige Ursache für diese Fehlermeldung ist, dass diese Datei korrupt ist. Die Datei wird automatisch mit korrekten Inhalt neu erzeugt.

  5. Öffnen Sie die Diensteverwaltung und starten Sie den Dienst "AdvoAll" neu. Es wird der Dienst "AdvoAll" beendet und es startet automatisch "AdvoAllUpdateService".
    Dieser Dienst wird nach kurzer Zeit beendet und es startet wieder "AdvoAll". In den meisten Fällen sind die Probleme durch Befolgung von Schritt 1 bis 5 behoben, andernfalls ist mit Schritt 6 fortzusetzen.

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