19.1.74 Stoppcode #036b# : Kostenverzeichnis für Einspruch gegen Zahlungsbefehl
Wie Stoppcode #036# : Kostenverzeichnis.
Abweichungen: Kostenverzeichnis mit doppeltem Einheitssatz und ohne Pauschalgebühr.
Verwendung:
In Einsprüchen gegen einen Zahlungsbefehl.
Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx