19.1.88 Stoppcode #046# : Summe aller gerichtlich bestimmten Kosten bis Insolvenzeröffnung
Wie Stoppcode #045# : Summe aller gerichtlich bestimmten Kosten, allerdings werden Zinsen aus den Kosten nach § 54a ZPO bis zum Tag der Insolvenzeröffnung gerechnet. Wenn das Datum der Insolvenzeröffnung im Fenster Personenstamm nicht eingetragen ist, werden Zinsen bis heute gerechnet.
Verwendung:
In Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren.
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