6.4.7 Zinsen aus Kosten

Wenn Zinsen aus Kosten zustehen, werden diese ab dem Beschlussdatum gerechnet. Bei einer Teilzahlung auf Kosten werden immer die Kosten mit den darin enthaltenen Zinsenteil bezahlt. Aus den restlichen Kosten fallen daher wieder Zinsen ab dem Beschlussdatum an und nicht etwa ab dem Zahlungsdatum.

Beispiel:
Beschlussdatum: 1.1.2005, Offene Kosten: 1.000, 4 % Zinsen
Die Zinsen für ein Jahr betragen Eur 40,00.
Die Kosten inkl. Zinsen betragen am 1.1.2006 Eur 1.040.
Bei einem Zahlungseingang am 1.1.2006 wird ein Betrag von Eur 1.040 als offen angezeigt. Nun werden Eur 520 bezahlt.
ADVOKAT ändert die offenen Kosten im Titel nicht auf Eur 520 und Zinsen ab dem 1.1.2006, sondern auf Eur 500 mit Zinsen ab 1.1.2005.

Eine Konsequenz ist, dass man nicht zuerst die Kostenzinsen tilgen kann und dann erst die Kosten. Es werden immer Kosten und Zinsen anteilig getilgt.

Wenn man es anders machen würde, müsste man eine vollständige Zinsstaffel für die Zinsen aus den Kosten führen. Das macht ADVOKAT aus Gründen der Einfachheit nicht.

In der Schuldnerabrechnung werden die Zinsen mit jedem Zahlungsdatum errechnet und laufend zu Kosten saldiert. Durch diese (fiktive) kontokorrentmäßige Rechnung ergibt sich in der Schuldnerabrechnung ein geringfügig anderes (höheres) Ergebnis für die Zinsen aus den Kosten als aus dem Akt. Dies sieht so aus:

1.1.2005

Zahlungsbefehl

1.000,00

 

Zinsen vom 1.1.2005 bis 31.12.2005 aus 1.000,00

40,00

1.1.2006

Zahlung

-520,00

 

 

520,00

 

Zinsen vom 1.1.2006 bis 31.12.2006 aus 520,00

20,80

Ein nachfolgender Exekutionsantrag oder die Berechnung bei einer nachfolgenden Zahlung geht immer von den im Akt gespeicherten Daten aus. Daher werden im obigen Fall nicht Eur 20,80, sondern nur Eur 20,00 an Zinsen aus Kosten errechnet.

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