19.1.159 Stoppcode #100a# : Beweise für die Richtigkeit des Vorbringens
Für einen bestimmten Betreibungsschritt werden die Beweise aus dem Fenster Betreibung / Unterfenster Mahnklage 1 ermittelt. Dies können sein:
PV Parteienvernehmung und weiterer freier Text
SV Sachverständige und weiterer freier Text
UR Urkunden und weiterer freier Text
LA Augenschein und weiterer freier Text
ZG Zeugen und weiterer freier Text
SO Sonstige und weiterer freier Text
Bei SO Sonstige ist eine Erklärung zwingend.
Beispiel:
Falls im Fenster Mahnklagen 1 die Textfelder für die Richtigkeit des Vorbringens mit SV und ZG belegt sind, wird der Stoppcode ersetzt durch:
SV Sachverständige
ZG Zeugen
Verwendung:
In Mahnklagen.
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