19.1.159 Stoppcode #100a# : Beweise für die Richtigkeit des Vorbringens

Für einen bestimmten Betreibungsschritt werden die Beweise aus dem Fenster Betreibung / Unterfenster Mahnklage 1 ermittelt. Dies können sein:

PV  Parteienvernehmung und weiterer freier Text
SV  Sachverständige und weiterer freier Text
UR  Urkunden und weiterer freier Text
LA  Augenschein und weiterer freier Text
ZG  Zeugen und weiterer freier Text
SO  Sonstige und weiterer freier Text

Bei SO Sonstige ist eine Erklärung zwingend.

Beispiel:
Falls im Fenster Mahnklagen 1 die Textfelder für die Richtigkeit des Vorbringens mit SV und ZG belegt sind, wird der Stoppcode ersetzt durch:

SV  Sachverständige
ZG  Zeugen

Verwendung:
In Mahnklagen.

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