19.1.84 Stoppcode #044# : Summe der Forderungszinsen bis Insolvenzeröffnung

Für einen bestimmten Akt wird die Summe aller Zinsen bis exkl. dem Tag der Insolvenzeröffnung ermittelt. Zusätzlich werden noch Forderungen vom Typ "Zinsenbetrag" addiert. Wenn das Datum der Insolvenzeröffnung im Fenster Personenstamm nicht eingetragen ist, werden Zinsen bis heute gerechnet.

Die Erfassung des Insolvenzeröffnungsdatums geschieht im Fenster Personenstamm - Zusätze.

Beispiel:
Der Stoppcode #044# wird ersetzt durch "456,00".

Bemerkung:
Wenn Zinsen kapitalisiert werden, werden diese zwar für die Berechnung zur Zinsenbemessungsgrundlage addiert, im Ergebnis aber doch als Zinsen ausgewiesen. Wenn in einer Forderung ein Zins-bis-Datum eingegeben ist, werden die Zinsen maximal bis zu diesem Tag oder einem früheren Insolvenzdatum gerechnet.

Verwendung:
In Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren.

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