1.1 ADVOKAT Version 6.29e
ERV
Grundbuch, Begehren Pfandrecht, Veräusserungsverbot Wohnbauförderung. Es gibt bei Bundesland eine zusätzliche Auswahlmöglichkeit: "Burgenland (6) § 17 Abs. 2".
eTHB
Vorbereitung der Änderungen infolge des neuen Statuts im eTHB für RAK NÖ, OÖ, S, K, welche am 01.01.2025 wirksam werden.
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