19.1.89 Stoppcode #046a# : Summe aller gerichtlich bestimmten Kosten bis Todestag
Wie Stoppcode #045# : Summe aller gerichtlich bestimmten Kosten, allerdings werden Zinsen aus den Kosten nach § 54a ZPO bis zum Todestag gerechnet. Wenn das Datum des Todestags im Fenster Personenstamm nicht eingetragen ist, werden Zinsen bis heute gerechnet.
Verwendung:
In Forderungsanmeldungen im Verlassenschaftsverfahren.
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