19.3.2.2 Voraussetzungen

Software

  1. Es wird die aktuellste ADVOKAT Masterversion oder eine höhere Zwischenversion benötigt.
    Um welche Version es sich dabei handelt ist im Kapitel ADVOKAT Update im Absatz "Masterversion" dokumentiert.

  2. Der ADVOKAT Imporbestand ist vollständig verfügbar. Bedeutet, dass ADVOKAT für diesen Bestand gestartet werden kann.

  3. ADVOKAT muss mit Microsoft SQL Server auf einem Windows Server betrieben werden.
    Die Datentrennung funktioniert nicht bei Verwendung von Microsoft SQL Server für Linux, siehe Punkt 1 im Kapitel Voraussetzungen.

  4. Der SQL-Benutzer "advokat" muss über die Serverrolle "sysadmin" verfügen. Mehr Informationen dazu finden Sie im Kapitel Authentifizierung, Server- und Datenbankrollen.

Hardware

  1. Am Fileserver muss auf jener Partition wo sich beide ADVOKAT Backend befinden genügend Speicherplatz vorhanden sein. 
    Beispiel: ADVOKAT führender Bestand 100GB, ADVOKAT Importbestand 100GB, es müssen also weitere 200GB frei sein.

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