8.2 Voraussetzungen
Software
Das Modul "Aktenverwaltung (AV)" muss lizenziert sein.
Das Modul "Dokumentverwaltung (DV)" muss inklusive Zusatz "1" oder “2” lizenziert sein.
ADVOKAT Programmversion: 6.10a oder höher.
Das AdvoAll-Benutzerkonto benötigt zusätzlich zu den Rechten zum Lesen und Schreiben auf das ADVOKAT Backend folgende Berechtigungen:
Rechte zum Lesen und Schreiben auf das/die Quellverzeichnis(se), also jene(n) Ordner in denen der Scanner/das Multifunktionsgerät die Dateien abspeichert.
Hinweis: Handelt es sich beim Quellverzeichnis um einen Unterordner im ADVOKAT Backend (Beispiel: “S:\ADVOKAT\Scans”) dann ist keine Überprüfung erforderlich, da die Vererbung greift.
Hardware
Export von gescannten Dokumenten durch den Scanner bzw. das Multifunktionsgerät.
Es gibt keine weiteren Mindestanforderungen an die Hardware.
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