1.7.12.3 Leistungserfassung funktioniert nicht, Mozilla Firefox
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Ausgangssituation
Beim Versuch in ADVOKAT Online die Funktion "Auszug verarbeiten" oder "Als Leistung erfassen" zu verwenden, ƶffnet sich kein Fenster von ADVOKAT zur weiteren Verarbeitung.
Beim Versuch in LexisNexis ein Dokument als Leistung zu erfassen, ƶffnet sich kein Fenster von ADVOKAT zur weiteren Verarbeitung.
Mehr Informationen zu dieser Funktion finden Sie in der Programmhilfe (F1) im Kapitel "LexisNexis Abfrage - Leistungserfassung".
Lƶsung
Navigieren Sie zur "Systemsteuerung" > "Standardprogramme" > "Dateityp oder Protokoll einem Programm zuordnen".
Im Einstellungen-Fenster wƤhlen Sie den Eintrag "Standard-Apps nach Dateityp auswƤhlen".Suchen Sie nach dem Dateityp ".advokat" und stellen Sie sicher, dass als Programm die Datei "C:\Program Files (x86)\Advokat\A4File.exe" eingestellt ist.
Es erscheint bei der Leistungserfassung in Mozilla Firefox ein Download-Fenster zu der ".advokat"-Datei.
Aktivieren Sie die Option "Ćffnen mit Advokat_Datei (Standard)" und die Checkbox "FĆ¼r Dateien dieses Typs immer diese Aktion ausfĆ¼hren".
Ā
Hilft Schritt 2 nicht, so mĆ¼ssen Sie die Firefox Einstellungen ƶffnen, scrollen Sie im Reiter "Allgemein" bis zum Bereich "Dateien und Anwendungen".
Konfigurieren Sie beim Dateityp "ADVOKAT-Datei" als Aktion "Mit A4File.exe" ƶffnen.Ā
Ab Version 67.0 verhƤlt sich Mozilla Firefox hinsichtlich Leistungserfassung in ADVOKAT grundsƤtzlich anders.
Verwenden Sie anstatt Mozilla Firefox einen anderen kompatiblen Internet Browser, siehe Kapitel Internet Browser.
Ist Mozilla Firefox gezwungenermaĆen im Einsatz, mĆ¼ssen die Schritte laut folgendem Artikel des Herstellers befolgt werden.
Ab Version 98.0 verhƤlt sich Mozilla Firefox hinsichtlich Leistungserfassung erneut anders.
Es werden Dateien im Ordner "Downloads" nicht nur wenn man die Option "Speichern unter" verwendet sondern auch bei "Ćffnen" gespeichert.
Das hat zur Folge, dass bei jeder Leistungserfassung die Datei gespeichert wird. Mehr Informationen finden Sie in folgendem Artikel des Herstellers.Verwenden Sie anstatt Mozilla Firefox einen anderen kompatiblen Internet Browser, siehe Kapitel Internet Browser.
Ist Mozilla Firefox gezwungenermaĆen im Einsatz, mĆ¼ssen die heruntergeladenen Dateien in regelmƤĆigen AbstƤnden gelƶscht werden.
Helfen alle bisherigen Schritte nicht, so navigieren Sie per Windows Explorer zum Ordner "Download". Markieren Sie eine beliebige Datei mit der Dateiendung ".advokat".
Per Rechtsklick auf die markierte Datei wƤhlen Sie den Eintrag "Eigenschaften." Im Reiter "Allgemein" des Eigenschaften-Fenster prĆ¼fen Sie ob folgender Eintrag existiert:Klicken Sie auf "Zulassen", damit diese Datei als Leistung erfasst werden kann. Bitte beachten Sie, dass das Zulassen nur diese Datei funktioniert und bei Bedarf wiederholt werden muss.
Ist dieser Eintrag im Absatz "Sicherheit" nicht ersichtlich, so muss folgende Sicherheitsrichtlinie (Gruppenrichtlinie) des Betriebssystems deaktiviert werden.
Alle notwendigen Informationen dazu finden Sie in diesem Microsoft Artikel per Suchbegriff "HideZoneInfoOnProperties".
Erst nach Anpassung dieser Sicherheitsrichtlinie ist die SchaltflƤche "Zulassen" im Eigenschaften-Fenster ersichtlich.
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