2.8.10 Bilder (Grafiken) einfügen
Dieses Kapitel ist nur relevant, wenn ein Bild (Grafik) abseits vom Briefpapier in eine Vorlage eingefügt werden soll.
Hinsichtlich Briefpapier (Briefkopf, Brieffuß und Kanzleistempel) wechseln Sie zum Kapitel Briefpapier und Kanzleistempel.
Es besteht die Möglichkeit ein Bild (eine Grafik) in eine Vorlage einzufügen und die Anzeige davon an bestimmte Bedingungen in einem Akt oder bei einer Person im Akt zu knüpfen.
Beispielsweise soll Grafik A nur angezeigt werden wenn der zuständige RA in den Aktenstammdaten = "A" ist und Grafik B nur wenn der zuständige RA in den Aktenstammdaten ="B" ist.
Einschränkungen
Bei der Nutzung von Grafiken sind nur bestimmte Dateitypen erlaubt, siehe Punkt 2 im Kapitel Voraussetzungen, Einschränkungen
Grafiken können nicht in einem Feld in den Akten- oder Personenstammdaten gespeichert werden. Die Grafik muss in der Vorlage selbst gespeichert werden.
Ausgenommen davon sind QR-Codes, siehe Kapitel QR-Codes.
Anleitung (Beispiel)
Grafik A (Bild gelb) soll nur angezeigt werden wenn der zuständige RA in den Aktenstammdaten = "A" ist und sonst soll Grafik B (Bild grün) angezeigt werden.
Öffnen Sie die relevante Vorlage mit Microsoft Office Word. Eine Übersicht aller Vorlagen finden Sie hier.
In diesem Beispiel wird ein Teil der Vorlage "...\ADVOKAT\Daten\Vorlagen\VO\BRIEF.docx" angepasst.Es wird eine neue Zeile unterhalb von Stoppcode #001# (Anrede) mit folgenden Inhalt eingefügt:
<when var="RA" Is="A"> Bild gelb <whenelse/> Bild grün </when>
Fügen Sie Anstatt dem Text "Bild gelb" und "Bild grün" die tatsächlichen Grafiken (JPG, BMPG) ein. In den Eigenschaften der Grafiken (Rechtsklick auf Grafik > "Größe und Position" folgende Einstellungen getroffen werden:
Registerkarte "Textumbruch" > Umbruchart "Mit Text in Zeile" oder "Rechteck" oder "Oben und unten"
Andere Umbrucharten wie beispielsweise "Passend" oder "Vor den Text" können funktionieren, von deren Verwendung wird abgeraten.
Speichern Sie die Datei, ein Neustart von ADVOKAT ist nicht erforderlich. Das Ergebnis sieht wie folgt aus:
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