01 🌍 Teilnahme & Aktivierung
ERV-Pflicht
Die Verwendung des ERV für den formellen Schriftsatzaustausch mit Gerichten und Behörden ist häufig verpflichtend.
Dies gilt gemäß § 89c Abs. 5 GOG z.B. für:
Rechtsanwält/innen & Rechtsanwaltskammern
Notar/innen
Banken und Versicherungen (in der Regel)
Diverse Einrichtungen der Sozialversicherung
Die Finanzprokuratur
Neben dieser allgemeinen Norm gibt es aber auch eine Reihe von Spezialnormen, welche weitere Verpflichtungen festhalten.
Der ERV-Pflicht unterliegen auch "in Österreich niedergelassene europäische Rechtsanwälte" (gemäß dem Europäischen Rechtsanwaltsgesetz), welchem nicht mit R-Codes sondern mit J-Codes am ERV teilnehmen.
Details zu den verschiedenen Codes sind weiter unten beschrieben.
Meine ERV-Codes
Unter Elektronischer Rechtsverkehr / Rückverkehrssperre & Weiteres / Aktivierung sehen Sie alle ERV-Codes Ihrer Organisation und deren ERV-Teilnahmestatus.
ERV-Code zeigt den eindeutigen ERV-Anschriftcode des ERV-Teilnehmers
Wenn in der Spalte Benutzer etwas hinterlegt ist, ist der ERV-Anschriftcode aktiv und kann Nachrichten im ERV senden (Hinverkehr). Nur der hinterlegte Benutzer kann ERV-Nachrichten für diesen ERV-Code senden und empfangen. Andere Benutzer können diese ERV-Nachrichten nicht sehen (abgesehen von Organisations-Admins). Siehe dazu auch hier: 10 🌍 ERV - Datenschutz und Security
Wenn zusätzlich Rückverkehr aktiv angehakt ist, dann können an den ERV-Anschriftcode auch Nachrichten im ERV zugestellt werden (Rückverkehr).
Unter Sichtbarkeitsstufe können Sie festlegen, welche Daten für andere ERV-Teilnehmer sichtbar sein sollen. Dazu gleich mehr.
Bei Beauftragung ist jener Zeitpunkt hinterlegt, per welchen der ERV-Anschriftcode aktiviert worden ist.
Wenn Sie am ERV teilnehmen wollen, benötigen Sie einen ERV-Anschriftcode.
Je nachdem, zu welcher (Berufs)Gruppe Sie gehören, erfolgt die Vergabe unterschiedlich.
Es gibt folgende Gruppen:
R-Codes | Österreichische Rechtsanwälte |
---|---|
J-Codes | In Österreich niedergelassene europäische Rechtsanwälte (Europäisches Rechtsanwaltsgesetz) |
P-Codes | Kanzleigesellschaften als Kapitalgesellschaften (GmbH) |
S-Codes | Kanzleigesellschaften als Personengesellschaften / Soziäteten (OG, GesbR) |
K-Codes | Ausländische Kanzleigesellschaften |
Z-Codes | Firmen und Privatpersonen, Z34xxxx (Banken), Z44xxxx (Versicherungen), Behörden |
N-Codes | Notare |
T-Codes | Wirtschaftsprüfer |
JB-Codes | Steuerberater |
W-Codes | Sachverständige & Dolmetscher |
X-Codes | Zwangsverwalter |
M-Codes | Insolvenzverwalter |
Q-Codes | Reorganisationsverwalter |
A- bis E-Codes | Selten geben Gerichte an, dass z.B. ein A-Code im Gerichtsakt hinterlegt ist. Dies ist jedoch irrelevant. |
Rechtsanwälte und Kanzleien erhalten den ERV-Anschriftcode von der Rechtsanwaltskammer des jeweiligen Bundeslandes.
Sobald Sie einen solchen haben, können Sie uns diesen über das ADVOKAT Online Anmeldeformular mitteilen und wir registrieren diesen bei Ihrem ADVOKAT Online Konto.
Ihre registrierten Anschriftcodes sehen Sie unter "Elektronischer Rechtsverkehr / Aktivierung". Es kann vorkommen, dass hier mehr ERV-Anschriftcodes angezeigt werden, als bei Ihrem ADVOKAT Online Konto registriert worden sind. Dies geschieht, wenn es zu einem ERV-Anschriftcode zugehörige andere Codes gibt. Es gibt diese Fälle:
Anwält/innen zu Kanzleien
Die Codes einzelner Anwält/innen (R- und J-Codes) sind dem Code der jeweiligen Kanzlei (P-, S- oder K-Code) zugewiesen.Subcodes (z.B. R0xxxxx, P0xxxxx)
Das sind Codes, die zur selben Person gehören und dienen zur klareren Abgrenzung von Geschäften, die aus besonderen Gründen separiert werden sollen.Es gibt zwei Arten:
Bankverbindungscodes
Diese werden oft zur Betreuung eines Großkunden verwendet, für welchen auch eigene Konten angelegt werden.Kanzleiniederlassungscode (Filialcode)
Wenn Rechtsanwält/innen eine dauernd besetzte Zweitniederlassung in einem anderen Bundesland haben, wird dafür ein zusätzlicher Code verwendet.
Subcodes beginnen immer mit einer "0".
Subcodes können bei der Rechtsanwaltskammer beantragt werden.
📍 Für Firmen, Banken, Versicherungen, Behörden und Privatpersonen ist die Beantragung eines Z-Codes beim BRZ durch uns erforderlich.
Wenden Sie sich daher bitte direkt an unser ⛑️ Support Team.
Hauptcodes & Nebencodes
Eine Person (Firma, Privatperson, ...) kann mehrere Z-Codes haben.
Ein Z-Codes ist der Hauptcode und die anderen Z-Codes sind Nebencodes, welche zum Hauptcode gehören.
Jeder Z-Codes ist ein eigenständiger ERV-Teilnehmer.
Die Kommunikation über den ERV ist zwischen den einzelnen Codes vollständig getrennt.
Ein wichtiger Unterschied: An Nebencodes wird (von Seiten der Justiz) nicht initiativ zugestellt.
Initiative Zustellungen gehen immer nur an Hauptcodes.
Wenn jedoch eine Eingabe mit einem Nebencode gemacht wurde, so erfolgt die aufbauende Kommunikation (Zustellung von Erledigungen) auch an diesen Nebencode.
Haupt- und Nebencodes können Sie verwenden, um z.B. mit verschiedenen Abteilungen am ERV teilzunehmen, um die Abteilungen zueinander abzugrenzen (jede Abteilung mit eigenem Code; keine Einsicht in die ERV-Kommunikation der anderen Abteilungen).
Für diese Gruppe von ERV-Anschriftcodes ist uns die Vergabe nicht bekannt. Vermutlich erfolgt dies durch die jeweilige Standesvertretung / Innung.
Wenn Sie einen solchen haben, können Sie uns diesen im ERV-Anmeldeformular mitteilen und wir hinterlegen diesen bei ihrem ADVOKAT Online Konto.
Alle ERV-Teilnehmer sind in einem zentralen Teilnehmerverzeichnis beim Bundesrechenzentrum gespeichert. Dort sind beispielsweise folgende Daten gespeichert:
Notwendige Daten (z.B. ERV-Anschriftcode, Teilnahmestatus)
Personendaten (z.B. Name, Vorname)
Kontaktdaten (z.B. Telefon, E-Mail)
Weitere Daten (z.B. Geburtsdatum)
Diese Daten werden von jener Organisation geliefert und verwaltet, die dafür verantwortlich ist.
Bei Rechtsanwälten (R-, J-, P-, S-, K-Codes) ist das die zuständige Landes-Rechtsanwaltskammer bzw. der ÖRAK.
Bei Firmen, Banken Versicherungen und Privatpersonen (Z-Codes) ist das die beauftragte Übermittlungsstelle (z.B. ADVOKAT).
Sie können die Sichtbarkeitsstufe für Ihre ERV-Codes in ADVOKAT Online unter Elektronischer Rechtsverkehr / Aktivierung verwalten.
Es gibt die folgenden Stufen:
Stufe | Sichtbare Daten |
---|---|
Stufe 1 | Notwendige Daten |
Stufe 2 | Notwendige Daten + Personendaten (Name, Titel, Adresse, Firmenbuchnummer) |
Stufe 3 | Notwendige Daten + Personendaten + Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Fax) |
Sonderfall | Stufe 0 entspricht der Stufe 1, jedoch mit der Besonderheit, dass diese nach Ablauf einer 60-Tage-Frist auf Stufe 2 umgestellt wird. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie Stufe 1 aktivieren. |
Die Daten aller ERV-Teilnehmer (je nach der jeweiligen Einstellung der Sichtbarkeitsstufe der einzelnen ERV-Teilnehmer) sind im ERV-Telefonbuch einsehbar.
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