⚡ Neu ab 1. März 2020

ERV-Übermittlung an Justizvollzugsanstalten

ERV-Übermittlung an Justizvollzugsanstalten

  • Im ERV können jetzt Nachrichten an alle österreichischen Justizvollzugsanstalten übermittelt werden.

  • Rückverkehr (also das Empfangen von Nachrichten von Justizvollzugsanstalten) ist derzeit noch nicht möglich, soll aber laut Angaben des Bundesrechenzentrums im Laufe des Jahres 2020 umgesetzt werden.

Aktualisierung des ERV auf die Masterversion 3

Aktualisierung des ERV auf die Masterversion 3

Die ERV-Kommunikation zwischen den Übermittlungsstellen wurde nun von der Masterversion 2 auf die Masterversion 3 aktualisiert.

Aktualisierung der ERV-Schnittstellen für GB, VJ und FB

Aktualisierung der ERV-Schnittstellen für GB, VJ und FB

Per 3.4.2020 erfolgt beim Bundesrechenzentrum eine Aktualisierung der ERV-Schnisttstellen für die Dienste

  • Grundbuch

  • Verfahrensautomation Justiz

  • Firmenbuch

Die neuen Schnittstellen sind nicht abwärtskompatibel, sodass ab dem Stichtag eine Aktualisierung des ERV-Programms (ADVOKAT) erforderlich sein wird.

Diverse kleinere Anpassungen und Fehlerbehebungen

Diverse kleinere Anpassungen und Fehlerbehebungen

Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx