🌍 Elektronische Akteneinsicht (EAkt)
Überblick
Bei der elektronischen Akteneinsicht kann ein Parteienvertreter (Rechtsanwalt oder Notar) oder eine beteiligte Partei in das Geschäftsregister, das bei den Gerichten über jedes Verfahren geführt wird, Einsicht nehmen. Die Einsichtnahme ist nur in die "eigenen" Akten möglich (Der ERV-Anschriftcode muss im abzufragenden Fall hinterlegt sein).
Rechtslage
Die Einschränkung auf den berechtigten Personenkreis erfolgt auf Grundlage von § 89i GOG, § 219 ZPO und den §§ 51, 57 Abs. 2 und 68 Abs. 1 und 2 StPO.
Die Elektronische Akteneinsicht ermöglicht das Abrufen von freigegebenen Aktenstücken (Dokumente und Mediendateien) aus Gerichtsakten und sie fasst die wichtigsten Daten eines Gerichtsverfahrens in einem PDF-Dokument - dem Fall-Dokument - zusammen. Dazu gehören
Einbringungsdatum
GZ
Kläger, Beklagte, Beteiligte
Zustelladresse
Verfahrensschritte und Entscheidungen
Diese Verfahren können abgefragt werden:
Gattung | Verfahrensart | Anmerkungen |
---|---|---|
C | Zivilrechtsverfahren beim Bezirksgericht |
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Cg | Zivilrechtsverfahren beim Landesgericht |
|
Cga | Zivilrechtsverfahren beim Landesgericht |
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Cgs | Sozialgerichtliche Verfahren |
|
Msch | Außerstreitige Verfahren (MRG, WEG, WGG, LPG) |
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E | Exekutionsverfahren |
|
A | Verlassenschaftsverfahren (nur für Notare) |
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U | Strafverfahren beim Bezirksgericht | |
Hv | Strafverfahren beim Landesgericht | |
St | Ermittlungsverfahren gegen bestimmte Personen, für die im Hauptverfahren das Landesgericht zuständig wäre | Aktenzeichen mit laufender Nummer ab 7 Stellen sind derzeit nicht abrufbar. Aktenzeichen mit laufender Nummer bis 6 Stellen sind abrufbar, ABER nur, wenn der Akt von der Justiz digital geführt wird. Die Justiz verwendet zwei verschiedene Anwendungen zur Führung von Akten. Sie können mittels ERV einen Antrag auf Zustellung einer Aktenkopie an die Staatsanwaltschaft stellen. Quelle: Information des BRZ vom 23.06.2022 In diesen Gattungen werden alle Dokumente automatisiert mit Wasserzeichen und Fußzeile versehen. Quelle: Information des BRZ vom 17.04.2024 |
UT | Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Personen, für die im Hauptverfahren das Landesgericht zuständig wäre | |
BAZ | Ermittlungsverfahren, für die im Hauptverfahren das Bezirksgericht zuständig wäre | |
HSt | Rechtshilfe in Strafsachen bei der Staatsanwaltschaft | seit Dec 12, 2021 |
NSt | Alle nicht in ein anderes Register verwiesenen staatsanwaltschaftlichen Sachen | seit Dec 12, 2021 |
HR | Strafsachen des Haft- und Rechtschutzrichters | seit Dec 12, 2021 |
Ns | Allgemeine Sachen des gerichtlichen Strafverfahrens | seit Dec 4, 2022 |
BE | Bedingte Entlassungen | seit Dec 4, 2022 |
Um einen Akt abzurufen, werden Aktenzeichen und Dienststelle benötigt.
Alle bei Ihrer Organisation hinterlegten ERV-Codes werden automatisch zur Abfage verwendet. Mindestens einer davon muss berechtigt sein.
Nach Klick auf Akt anzeigen wird der Akt mit seinen Aktenstücken angezeigt.
Ganz oben wird der Aktendeckel angezeigt (es gibt auch Akten ohne).
Der Aktendeckel beinhaltet keine eigentlichen Aktenstücke sondern vom BRZ automatisch generierte Dokumente.
In der Regel sind das diese:
Fall
PDF-Dokument mit den Eckdaten zum Verfahren sowie dem aktuellen Verfahrensstand.Gesamtakt
Sammel-PDF-Dokument, welches alle Aktenstücke in einem PDF vereint.
Einen Gesamtakt gibt es nur in Verfahren, welche die Justiz digital führt.
Unterhalb des Aktendeckels werden alle Aktenstücke angezeigt, welche über die EAkt-Einsicht verfügbar sind.
Wenn ein Akt erstmals angezeigt wird, werden alle Aktenstücke als neu dargestellt.
Das bedeutet, dass Sie all diese Aktenstücke zuvor noch nicht gesehen haben (in einer früheren Einsichtnahme).
Damit können Sie schnell erkennen, ob sich im Akt etwas getan hat.
Hervorgehoben werden auch geänderte Aktenstücke, nämlich als geändert.
Wenn eine Datei noch nicht abgerufen worden ist, ist dies am Wolken-Icon ersichtlich.
Mit Klick auf Abrufen wird die Datei vom BRZ abgerufen und ins Journal gespeichert.
Nach erfolgtem Abruf - erkennbar am Haken-Icon - kann die Datei verwendet werden.
Dazu stehen Quick-Actions ("Herunterladen" und "Als Dokument erfassen") zur verfügung.
Zu "Als Dokument erfassen" finden Sie hier weitere Informationen:
Mit Klick auf die drei Punkte sind weitere Aktionen möglich.
Die Datei kann mit Klick auf den Namen direkt im Browser geöffnet werden.
Die genannten Aktionen können auch für alle markierten Dateien zusammen ausgeführt werden und zwar im Header.
Dort gibt es auch die Möglichkeit, eine Leistung in ADVOKAT zu erfassen.
Zum Speichern in ADVOKAT (Leistung, Dateien) finden Sie hier weitere Informationen:
Nach der Übernahme ins ADVOKAT wird dies mit einem Doppelhaken-Icon angezeigt.
Dateien sind nur direkt nach Anzeige eines Akts für eine begrenzte Zeit abrufbar.
Falls Dateien nicht mehr abgerufen werden können, wir dies mit einem durchgestrichenen Wolken-Icon angezeigt.
Zustellnachweise - erkennbar am gelben Icon - gehören in der Regel zu einem konkreten Aktenstück.
Diese sind daher direkt hinter dem betreffenden Aktenstück eingereiht.
In Ausnahmefällen kann es auch Zustellnachweise ohne zugehöriges Aktenstück geben.
Diese werden am Ende des Akts angehängt.
Neben PDF-Dokumenten werden auch Mediendateien (Video, Audio) unterstützt.
Diese sind anhand der entsprechenden Icons erkennbar.
Über der Liste der Aktenstücke befinden sich rechts Optionen zum Sortieren, Filtern sowie zum Auf- und Zuklappen aller Ordner.
Direkt darüber - etwas versteckt über das 3-Punkte-Icon - besteht die Möglichkeit, den Akt erneut abzurufen.
Falls es verbundene Akten zu einem Akt gibt, werden diese ganz oben angezeigt.
Mit einem Klick können diese direkt angezeigt werden.
Trotzdem können Aktenstücke aus Nebenakten “über den Hauptakt” freigegeben sein. Aus diesem Grund werden Aktenstücke aus verbundenen Akten auch im Hauptakt angezeigt:
Die Aktendeckel-Dokumente von verbundenen Akten werden direkt im Aktendeckel des Hauptakts angezeigt. Weiters gibt es für jeden verbundenen Akt einen Ordner “Nebenakt <Aktenzeichen und Gericht>” mit allen für Sie freigegebenen Aktenstücken.
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