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19.3.1.1 Allgemeines
19.3.1.1 Allgemeines
Unter einer Datentrennung versteht man die Aufspaltung eines Datenbestands von ADVOKAT in zwei oder mehrere isolierte Datenbestände.
Dieser Vorgang ist trotz vollständiger Beschreibung aktuell ausschließlich durch Mitarbeiter von ADVOKAT Professional Services umsetzbar.
Ob für eine Datentrennung ein Wartungsfenster von ADVOKAT benötigt wird, hängt davon ab, ob im ADVOKAT Quellbestand die zu exportierenden Daten verbleiben oder gelöscht werden sollen.
Sollen die Daten im Quellbestand gelöscht werden, wird ein Wartungsfenster benötigt.
, multiple selections available,
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