15.4.2 Definitionen
Die Darstellung aller Zeichen erfolgt im 8-bit ANSI (Windows) Zeichensatz.
In diesen Dateien stehen in der 1. Zeile ein Header und darunter die Datensätze. Der Header besteht aus den Bezeichnungen der gelieferten Felder. Alle Feld-Bezeichnungen sind vom Typ Text.
Der Header und jeder Datensatz wird mit CR+LF (CHR13 und CHR10) abgeschlossen.
Der Header (und die Datensätze) muss nicht alle in der Schnittstelle beschriebenen Felder enthalten, sondern nur die notwendigen (vom Auftraggeber gelieferten) Felder.
Als Texttrennzeichen werden Anführungszeichen (CHR 34) verwendet.
Als Feldtrennzeichen werden Strichpunkte (CHR 59) verwendet.
Felder vom Typ Datum haben den Aufbau "YYYYMMDD" ohne Trennzeichen, Jahr vierstellig, Monat und Tag zweistellig; Beispiel: 19970130 für den 30.1.1997.
Felder vom Typ Währung sind Zahlenfelder mit 16 Stellen. Die Zahl hat keine bis max. 4 Nachkommastellen. Als Dezimaltrennzeichen wird ein Komma (CHR 44) verwendet.
Führende Nullen sind nicht erforderlich. Es gibt keine Tausender (Millionen)trennzeichen; z.B. "1000,0000" oder "1000" für 1.000. Alle Beträge sind positiv. Negative Zahlenwerte kommen nicht vor.
Felder vom Typ Ja/Nein enthalten den numerischen Wert 0 für Nein und -1 für Ja.
Felder von Typ Text sind Textfelder mit definierter Länge.
Enthält der Text das Texttrennzeichen (Anführungszeichen), so müssen diese verdoppelt werden, z.B. "Hotel ""MOSER-VERDINO""" für Hotel "MOSER-VERDINO".
Felder vom Typ Memo sind Textfelder mit einer Länge von max. 64 kB, wobei zu bedenken ist, dass der gesamte Satz nicht mehr als 64 kB lang sein darf.
Enthält das Memo Zeilenumbrüche, so müssen diese mit CRLF und nicht LF angegeben werden.
Felder vom Typ Zahl sind Ganzzahlen mit max. 9 Stellen.
Aus dieser Beschreibung ergibt sich nur die formale Struktur der Daten. Notwendigkeiten, die sich aus juristischen Gründen ergeben, werden hier nicht beschrieben.
Manche Felder werden von ADVOKAT mit einem Default(=Standard)-Inhalt belegt und sollen vom Klienten nur in Sonderfällen geliefert werden.
Etwaige vorangestellte oder nachfolgende Leerzeichen in Import-Textfeldern werden, falls es die Gültigkeitsregeln in der ADVOKAT-Datenbanken zulassen, 1:1 übernommen.
Weiters erfolgen keine automatischen Zeichenkonvertierungen.
Sind für gelieferte Felder keine Daten vorhanden, so bleibt auch der Eintrag im Datensatz leer, daher es folgen 2 Feldtrennzeichen (Strichpunkte) unmittelbar aufeinander.
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