15.6.3.5 Import von Leistungen

Gericht (nicht in Importschnittstelle vorhanden)
Gleich wie Akten/Gericht.

Direkte Aktenzuordnung
Mit einer Ausnahme wird folgender Fall abgedeckt: Leistungen zu einem bestehenden Akt sollen importiert werden.
Dazu müssen die Akten nach der Aktenkurzbezeichnung identifizierbar sein, nicht durch eine ANr.

Pro Leistung muss daher alternativ entweder die ANr oder die AKurz angegeben werden.

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