1.1 ADVOKAT Version 6.29e

ERV

Grundbuch, Begehren Pfandrecht, Veräusserungsverbot Wohnbauförderung. Es gibt bei Bundesland eine zusätzliche Auswahlmöglichkeit: "Burgenland (6) § 17 Abs. 2".

eTHB
Vorbereitung der Änderungen infolge des neuen Statuts im eTHB für RAK NÖ, OÖ, S, K, welche am 01.01.2025 wirksam werden.

Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx