Zum Ende der Metadaten springen
Zum Anfang der Metadaten

Als Arbeitsstation ist ein Gerät mit Windows Desktopbetriebssystem zu verstehen. Dort wird das ADVOKAT Programm (Client) vom Anwender genutzt.

Software

  1. Aktiviertes Microsoft Windows Betriebssystem (Kapitel 1.2.1)
  2. Aktiviertes Microsoft Office (Kapitel 1.2.2)
  3. Microsoft .NET Framework 4.5.2 oder höher (Kapitel 1.2.3)
  4. Adobe Acrobat Reader (Kapitel 1.2.4)
  5. Kompatibler Internet Browser (Kapitel 1.2.6)

Hardware

  1. Bei der Anforderung an die verwendete Hardware soll nicht nur ADVOKAT allein herangezogen werden.
    Nachfolgend die Mindestanforderungen für ADVOKAT:

    Typ

    Mindestanforderung (Physikalisch)

    Mindestanforderung (Virtualisiert)

    Prozessor (CPU)

    32-Bit oder 64-Bit, 4 Kerne
    Intel: Core i5, Core i7, Core i9, Xeon
    AMD: FX, Ryzen

    32-Bit oder 64-Bit, 2 Kerne
    Intel: Core i5, Core i7, Core i9, Xeon
    AMD: FX, Ryzen

    Arbeitsspeicher (RAM)

    4.096 MB

    2.048 MB

    Datenträger

    HDD oder SSD

    HDD oder SSD

    Speicherplatz

    1.024 MB (Systempartition)

    1.024 MB (Systempartition)

    Auf Arbeitsstationen laufen Virenscanner, Microsoft Office, Diktierprogramme, Archivium, Online-Banking und vieles mehr. Es ist also besser das System als Ganzes zu sehen.

  2. Es muss unbedingt unterbunden werden, dass der PC nach gewisser Zeit in den Energie Sparen- / Standby- / Hibernationsmodus wechselt.
    Dies gilt auch für Notebooks, auf denen stationär gearbeitet wird (im Akku-Betriebsprofil kann diese Option aktiviert bleiben).

    Sie müssen auch sämtliche Energiesparfunktionen deaktivieren, welche eine stabile Netzwerkverbindung beeinträchtigen könnten.
    Etwa in den Netzwerkadaptereinstellungen im Gerätemanager die Option "Computer erlauben, das Gerät auszuschalten, um Energie zu sparen".
  • Keine Stichwörter