Der Status „Offen“ bedeutet, dass der Schriftsatz bereits verschickt aber vom Bundesrechenzentrum noch nicht bestätigt wurde.
Üblicherweise wird ein Schriftsatz innerhalb weniger Minuten vom Bundesrechenzentrum bestätigt.
In seltenen Fällen kann dies jedoch länger dauern. Weder Sie noch unser Support haben einen Einfluss darauf, wie schnell der Schriftsatz bestätigt wird.
Löschen Sie einen Schriftsatz mit dem Status „offen“ nur nach Rücksprache mit dem ADVOKAT-Support (0512 / 58 80 33)!
Wenn Sie eine Frist wahren müssen:
- Vermerken Sie auf dem Deckblatt, dass versucht wurde, den Schriftsatz per ERV einzubringen, dies aber aufgrund einer technischen Störung nicht möglich war.
- Versuchen Sie, den Schriftsatz per Post oder Fax an das Gericht zu senden.
- Löschen Sie einen Schriftsatz mit dem Status „offen“ nur nach Rücksprache mit dem ADVOKAT-Support (0512 / 58 80 33).
Selbst wenn Ihr ERV-Schriftsatz erst am nächsten Tag mit „OK“ bestätigt wird, gilt er mit dem Absendedatum als eingebracht, siehe auch hier.
Ausgenommen davon sind Grundbuchanträge, welche erst mit Einlangen bei Gericht (=Bundesrechenzentrum) als eingebracht gelten.