Wann eine ERV-Nachricht als eingebracht gilt, können Sie hier nachlesen.
Sie können den Zeitpunkt der Einbringung im ERV-Hinverkehr wie folgt prüfen:
Öffnen Sie den ERV über Programme -> ERV.
Klicken Sie auf Filter -> Filter einstellen.
Geben Sie den Akt oder das Datum ein.
Kreuzen Sie die Option auch erledigte Schriftsätze an und klicken Sie auf OK .
Öffnen Sie den Schriftsatz mit einem Doppelklick.
Datum und Uhrzeit der Einbringung stehen im unteren Bereich des Fensters unter Kurzbezeichnungen für Akt und Sachbearbeiter.
Hinweis: Ein Schriftsatz, der am letzten Tag der Frist kurz vor Mitternacht verschickt, aber erst nach Mitternacht bestätigt wird, gilt als fristgerecht eingebracht (ausgenommen Eingaben an Grundbuch, Verfassungs-, Verwaltungs- und Bundesverwaltungsgerichtshof)!
Wir raten jedoch vor einer zu knappen Einbringung ab.
Wir raten jedoch vor einer zu knappen Einbringung ab.