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Wann eine ERV-Nachricht als eingebracht gilt, können Sie hier nachlesen.

Sie können den Zeitpunkt der Einbringung im ERV-Hinverkehr wie folgt prüfen:

  1. Öffnen Sie den ERV über Programme -> ERV.

  2. Klicken Sie auf Filter -> Filter einstellen.

  3. Geben Sie den Akt oder das Datum ein.

  4. Kreuzen Sie die Option auch erledigte Schriftsätze an und klicken Sie auf OK .

  5. Öffnen Sie den Schriftsatz mit einem Doppelklick.

  6. Datum und Uhrzeit der Einbringung stehen im unteren Bereich des Fensters unter Kurzbezeichnungen für Akt und Sachbearbeiter.

Hinweis: Ein Schriftsatz, der am letzten Tag der Frist kurz vor Mitternacht verschickt, aber erst nach Mitternacht bestätigt wird, gilt als fristgerecht eingebracht (ausgenommen Eingaben an Grundbuch, Verfassungs-, Verwaltungs- und Bundesverwaltungsgerichtshof)!
Wir raten jedoch vor einer zu knappen Einbringung ab.
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