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Das Absenden von Schriftsätzen ist ein mehrstufiger Vorgang, der aus folgenden Teilschritten besteht:
  1. Prüfen der ausgewählten Schriftsätze auf formale Richtigkeit (ev. Fehlerprotokoll).
  2. Die formal richtigen Schriftsätze werden inkl. Anlagen zu einer ERV-Nachricht konvertiert und mit dem Status Offen gekennzeichnet.
  3. Aufbau der Internetverbindung zur Übermittlungsstelle und wechselseitige Prüfung der Zertifikate.
  4. Übergabe der Nachricht an die Übermittlungsstelle und neuerliche Prüfung auf formale Richtigkeit, Protokollierung im ADVOKAT Online - ERV-Journal
  5. Weitergabe der Nachricht an das Bundesrechenzentrum.
  6. Übernahme der Empfangsbestätigung vom Bundesrechenzentrum.
  7. Weitergabe der Empfangsbestätigung an den Absender. Protokollierung.
  8. Ausdruck des Sendeprotokolls.
Viele Kanzleien haben mehrere Codes. Der Sendevorgang und das Empfangen des Rückverkehrs geschieht immer für alle Codes.
Mit dem Menüpunkt Senden startet man den Sendevorgang. Der Menüpunkt Sende aktuellen Schriftsatz sendet nur den markierten Schriftsatz. Wenn Sie mehrere Schriftsätze markiert haben, dann wechselt dieser Menüpunkt auf Sende markierte Schriftsätze.
Der Menüpunkt Sende alle Schriftsätze sendet alle Schriftsätze mit Status Richtig, die gerade in der ERV Hinverkehr-Liste angezeigt werden. Selbstverständlich können Sie vorher einen ERV Filter setzen.
Beim Senden erscheint folgendes Fenster:
Abb. 360: Fenster "Schriftsätze übermitteln"
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Optionsfeld Rückverkehr abholen
Es wird angezeigt, dass Rückverkehr zur Abholung bereit liegt. Der Rückverkehr wird nur abgeholt, wenn die Option aktiviert ist. Ansonsten werden nur Schriftsätze hin gesendet.
Anmerkung: Der Zustellzeitpunkt ist im Gesetz geregelt und nicht davon abhängig, wann Sie den Rückverkehr abholen, sondern wann er zur Abholung bereit liegt.
Offene Schriftsätze bestätigen
Wenn Schriftsätze gesendet wurden, dann kann es einige Minuten dauern, bis die Empfangsbestätigung des Bundesrechenzentrums (das ist quasi der Eingangsstempel des Gerichts) vorliegt. Die bestätigten Schriftsätze erhalten den Status OK, bis zur Bestätigung haben sie den Status Offen. Bei jedem Sende- und Empfangsvorgang wird versucht, die Empfangsbestätigung abzuholen.
Schriftsätze übermitteln
Anzahl der Schriftsätze, die zum Absenden im Hinverkehr ausgewählt wurden.
Falsche Schriftsätze
Anzahl der Schriftsätze, die zum Absenden im Hinverkehr ausgewählt wurden, die aber die formale Prüfung nicht bestanden haben.
Sende-/Empfangsfortschritt
Fortschrittsanzeige für ERV Rückverkehr, für ERV Hinverkehr und für Empfangsbestätigungen.
Start / Stopp
Die Übermittlung selbst wird durch den Befehl Start eingeleitet. Der Sendevorgang kann unterbrochen werden, aber was bereits übermittelt wurde, kann nicht mehr gestoppt werden.
Testübermittlung
Wenn über der Schaltfläche Start/Stopp "Testübermittlung" erscheint, dann bedeutet das, dass die Schriftsätze an eine Testanwendung gesendet werden und nicht zu Gerichten.
Wann gilt ein Schriftsatz als gesendet?
Siehe dazu ERV-Schriftsätze Status.