12.7 ERV-Schriftsätze Status
Es gibt folgende Statusangaben von Schriftsätzen im ERV Hinverkehr:
Richtig | Der Schriftsatz ist formal richtig und nicht gesendet. Die inhaltliche Prüfung muss natürlich immer durch Sie erfolgen! |
Falsch | Der Schriftsatz ist formal fehlerhaft und nicht gesendet. |
NS | Nicht senden. Dieser Schriftsatz wird nicht gesendet bis der Status NS aufgehoben wird. |
Offen | Ein Sendeversuch wurde unternommen, aber der der Schriftsatz wurde noch nicht als eingebracht bestätigt. |
OK | Der Schriftsatz wurde gesendet und die Einbringung bestätigt. |
ZG | Der Schriftsatz wurde gesendet, aber zurückgewiesen. |
VL | Vorlage |
Die Schriftsätze befinden sich zuerst im Status Richtig oder Falsch. Richtige Schriftsätze können mit dem Status NS = Nicht senden ausgestattet werden, und werden dann nicht gesendet, bis dieser Status wieder aufgehoben wird. Wählen Sie dazu im Fenster ERV Hinverkehr den Menüpunkt Bearbeiten / Status "Nicht senden". Hinweis: Beim Aufheben des Status "Nicht Senden" wird der Schriftsatz nicht neuerlich auf Richtigkeit geprüft.
Sobald Sie einen Sendeversuch unternehmen, wird der Schriftsatz abgesendet und mit dem Status Offen versehen. Die Übermittlungsstelle (quasi das Postamt) prüft, ob der Schriftsatz vollständig eingelangt ist und versieht ihn mit einem Eingangsstempel. Der Zeitstempel gilt als Einbringungsdatum bei Gericht, dies aber nur unter der Voraussetzung, dass der Schriftsatz später mit OK bestätigt wird.
Auszug aus dem GOG: "§ 89d (1) Elektronische Eingaben (§ 89a Abs. 1) gelten als bei Gericht eingebracht, wenn ihre Daten zur Gänze bei der Bundesrechenzentrum GmbH eingelangt sind. Ist vorgesehen, dass die Eingaben über eine Übermittlungsstelle zu leiten sind (§ 89b Abs. 2), und sind sie auf diesem Weg bei der Bundesrechenzentrum GmbH tatsächlich zur Gänze eingelangt, so gelten sie als bei Gericht mit demjenigen Zeitpunkt angebracht, an dem die Übermittlungsstelle dem Einbringer rückgemeldet hatte, dass sie die Daten der Eingabe zur Weiterleitung an die Bundesrechenzentrum GmbH übernommen hat."
Die OK-Bestätigung wird vom Bundesrechenzentrum erzeugt und durch die Übermittlungsstelle an die Kanzlei zurückgemeldet. Dies kann im Normalfall bis zu einer Stunde dauern. Das Bundesrechenzentrum könnte einen Schriftsatz aber auch mit Status ZG zurückweisen, wenn die nochmalige Prüfung einen formalen Fehler gemäß ERV-Schnittstellendefinition ergibt. Dann gilt er nicht als eingebracht. Er muss neuerlich eingebracht werden. Hinweis: Der Zeitpunkt der ersten Einbringung ist für eine Fristwahrung irrelevant.
Die Prüfung des Bundesrechenzentrums ist umfangreicher als die Prüfung durch die Übermittlungsstelle.
Offene Schriftsätze gelten als abgeschickt, man kann sie nicht mehr ändern. Sie warten auf die Bestätigung mit OK oder ZG. Mit größter Wahrscheinlichkeit wird ein Offen-Schriftsatz sofort oder zumindest beim nächsten Sendeversuch mit OK bestätigt. Starten Sie also um sicher zu sein, in einer Stunde noch einen Sendeversuch.
Es kann auch der (seltene) Fall eintreten, dass Sie einen Schriftsatz absenden, aber er ist aufgrund eines Stromausfalls, Leitungsunterbrechung, etc. noch nicht einmal bei der Übermittlungsstelle angekommen. Auch ein solcher Schriftsatz hat den Status Offen.
Wenn man das ADVOKAT Programm ERV schließt und es sind noch offene Schriftsätze vorhanden, dann erscheint die Warnmeldung:
Achtung: Es sind noch offene Schriftsätze vorhanden.
Wenn der Schriftsatz nach dem zweiten Sendeversuch (nach einer Stunde) immer noch den Status Offen hat, dann können Sie im ADVOKAT Online - ERV-Journal nachsehen, ob der Schriftsatz bereits bei der Übermittlungsstelle angenommen ist. Wenn Sie ihn dort zB "Angenommen (18.09.2007 15:12:51)" sehen, dann liegt er zur Weiterübermittlung an das Bundesrechenzentrum bereit.
Wichtig: Die Direktzustellung an den gegnerischen Rechtsanwalt funktioniert nur für einen Schriftsatz mit Status OK. Ein Schriftsatz mit Status OF kann nicht im Wege des ERV zugestellt werden. Siehe ERV Direktzustellung.
Bearbeitungssperre von ERV-Schriftsätzen
Datenveränderungen dürfen nur für Schriftsätze mit Status Richtig, Falsch, Nicht senden und Zurückgewiesen erfolgen. Ein Schriftsatz mit Status Zurückgewiesen wird beim ersten Abspeichern wieder auf Richtig oder Falsch geändert.
Schriftsätze mit Status Offen und OK können Sie ansehen und drucken. Sie können aber keine Daten ändern und den Schriftsatz nicht löschen.
Komplizierter ist es bei der Veränderung von Personendaten (Kläger, Beklagte, Anschriften, etc.): Die Veränderung von Personendaten ist auch gesperrt, aber am Bildschirm wird im Reiter Personen immer das angezeigt, was aktuell in den Personenstammdaten eingegeben ist. In einem Ausdruck allerdings greift das ERV-Programm auf die ursprünglichen Personendaten zu. Mit anderen Worten: Bildschirmanzeige und Ausdruck werden voneinander abweichen, wenn Sie die Personendaten nach dem Senden verändern.
Schriftsätze mit Status OK können Sie löschen, nicht jedoch ändern. Sie können den Schriftsatz aber umkopieren. Sie müssen in diesem Fall selber auf die Möglichkeit einer doppelter Einbringung achten.
Schriftsätze mit Status OF können Sie nicht löschen, weil diese Schriftsätze in den allermeisten Fällen bereits bei Gericht eingebracht sind. Die Einbringung ist nur noch nicht mit OK bestätigt. Einen Schriftsatz mit Status OF können Sie daher nur bei technischen Fehlern durch Anruf beim ADVOKAT Support löschen.
Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx