12.5 ERV Vorlagen
Dieser Abschnitt betrifft nur Benutzer der ADVOKAT Forderungsbetreibung.
Wenn Sie über die ADVOKAT Forderungsbetreibung verfügen, werden Sie Schriftsätze damit erstellen. Näheres zur Forderungsbetreibung finden Sie unter Aktinhalt Betreibung und Forderungsbetreibung
und Vorlagen in der Forderungsbetreibung.
Bei formalisierten Schriftsatztypen (Mahnklagen, die häufigsten Exekutionen) werden alle Eingaben in stark formalisierten Feldern vorgenommen. In der Regel ist ein textliches "Weiteres Vorbringen" nicht notwendig.
In Ausnahmefällen gibt es ein immer gleichartiges "Weiteres Vorbringen" (zB Rechtfertigung von Inkassospesen in Massenmahnklagen). Dann ist ein Verweis auf einen einmalig vordefinierten Textbaustein sinnvoll. Siehe dazu Fenster Betreibung, Überschrift "Weiteres Vorbringen".
Bei nicht formalisierten anderen Schriftsatztypen (Klagen, Sonstige Erst- und Folgeeingabe) gibt es nur wenige normierte Feldern, wie zB Parteien, Gericht, Bemessungsgrundlage, Geschäftszah. Der eigentliche Antrag ist Text im Feld Weiteres Vorbringen oder in einer PDF-Anlage.
Den Text entnimmt ADVOKAT aus einer ERV-Vorlage. Es gibt daher für viele Anträge zwei Formulare: Die Vorlage zur Erstellung eines schriftlichen Antrags enthält den ganzen Text (und Stoppcodes). Die Vorlage zur Erstellung eines ERV-Antrags enthält nur das Weitere Vorbringen. Der Text ist speziell für den ERV formatiert.
Hinweis: Die Vorlage für den schriftlichen Antrag kann nicht für den ERV verwendet werden, weil Textinhalt und Formatierung des schriftlichen und ERV-Antrags abweichen.
Beispiel:
Es gibt die Vorlagen 1SEANT1.rtf (schriftlicher Antrag Vollzug der Fahrnisexekution) und 1SEANT1.ERV (ERV Antrag Vollzug der Fahrnisexekution). Die Formulierung stimmt weitgehend überein, aber eben nicht ganz. Beide Dokumente sind im Word-RTF-Format, beide heißen gleich, die Vorlage für schriftliche Einbringung hat die Dateiendung "RTF" und die Vorlage für elektronische Einbringung hat die Dateiendung "ERV".
Auch wenn Sie einen Antrag immer via ERV einbringen, braucht es immer beide Vorlagen *.rtf und *.ERV. Der Stoppcode für das Kostenverzeichnis wird immer aus der RTF-Vorlage entnommen.
Die Vorlagen befinden sich im Verzeichnis "\daten\vorlagen\fe".
Zum Ändern und Erstellen siehe Word-Vorlagen (Formulare) und Vorlagen in der Forderungsbetreibung.
Hinweis:
Der Stoppcode #ERV# : Steuerung ERV ist für die Verarbeitung im ERV sehr wichtig und in allen ERV-Vorlagen enthalten.
Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx