12.3.29 ERV Direktzustellung

1. Was ist Direktzustellung im WebERV
Der WebERV ermöglicht die Zustellung eines Schriftsatzes an den gegnerischen Rechtsanwalt im elektronischen Rechtsverkehr. Der Schriftsatz wird zuerst an das Gericht gesendet. Sobald die OK Bestätigung eingelangt ist, kann er (weitgehend automatisch) an den gegnerischen Rechtsanwalt zugestellt werden.

Wichtig: Die Direktzustellung an den gegnerischen Rechtsanwalt funktioniert nur für einen Schriftsatz mit Status OK. Bei einem Schriftsatz mit Status OF ist Direktzustellung nicht möglich.

ADVOKAT generiert dazu aus dem Schriftsatz einen PDF-Ausdruck. Dann erstellt es einen Hinverkehr-Datensatz ("Direktzustellung") und hängt das PDF an. Es gibt einen Direktzustellung-Datensatz für jeden gegnerischen Rechtsanwalt, dem der Schriftsatz zugestellt werden soll.

Sie versenden den Schriftsatz ähnlich wie einen ERV Hinverkehr-Schriftsatz. Aus technischer Sicht wird der Direktzustellung von der Übermittlungsstelle ADVOKAT direkt an die Übermittlungsstelle gesendet, von welcher der andere Anwalt seinen Rückverkehr erhält. Das Gericht und das BRZ sind also nicht beteiligt.

Die Direktzustellung

  1. wird bei der manuellen Erstellung eines Schriftsatzes manuell aktiviert (siehe unten Punkt 2.)

  2. wird bei der Erstellung eines Schriftsatzes aus der Forderungsbetreibung automatisch vorgeschlagen (siehe unten Punkt 3.)

  3. kann aber auch völlig unabhängig vom Versenden eines Schriftsatzes an das Gericht gemacht werden. Sie können ein beliebiges PDF an einen anderen Anwalt (R-/S-/P-Code) "per ERV" versenden und haben damit automatisch eine Empfangsbestätigung (siehe unten Punkt 4.).

Für die Direktzustellung müssen bestimmte Systemvoraussetzungen gegeben sein.

Auf der Senderseite: Damit ADVOKAT in der Lage ist, den Schriftsatz automatisch in ein PDF umzuwandeln, muss das ADVOKAT Modul Dokumentverwaltung mit dem Zusatz pdfFactory auf diesem Arbeitsplatz lizenziert und installiert sein.

Auf der Empfängerseite: Damit der Schriftsatz via ERV zustellt werden kann, muss der Empfänger (R-/S-/P-Code) am WebERV teilnehmen und den Empfang von ERV Rückverkehr aktiviert haben.

2. Ablauf beim manuellen Erstellen eines Schriftsatzes

  1. Schriftsatz erstellen

  2. Eingabe der Personenbeteiligten

  3. Beim Vertreter die Option Direktzustellung gem. § 112 ZPO aktivieren.

Abb. 330: Fenster "ERV Beteiligte Personen "

  1. Der Schriftsatz wird wie gewohnt gesendet.

  2. Nach der Einbringung bei Gericht kommt die OK-Bestätigung.

  3. Die Direktzustellung wird generiert: der Schriftsatz wird (im Hintergrund) zu einem PDF umgewandelt. Dazu muss der Programmteil pdfFactory installiert sein.

  4. Der Schriftsatz "Direktzustellung" wird automatisch gespeichert und an den eingegebenen Gegenvertreter versendet.

  5. Damit der Direktzustellung auch tatsächlich via ERV zugestellt werden kann, muss für diese Person der R-/S-/P-/Z-Code bekannt sein. Der Code steht im Fenster Personenstamm, Reiter Zusätze im Feld Code.

  6. Der Schriftsatz "Direktzustellung" wird mit OK bestätigt. Damit ist sichergestellt, dass der gegnerische Rechtsanwalt den Schriftsatz erhalten hat.

  7. Wenn der Schriftsatz nicht zugestellt werden kann, zB weil der angegebene Code (derzeit) keinen Rückverkehr empfangen kann, erhalten Sie keine OK-Bestätigung, sondern die Meldung "ZG = Zurückgewiesen".

  8. In dem Fall müssen Sie den Schriftsatz per Email oder Fax versenden. Siehe dazu die Menüpunkte Senden / Direktzustellung gem. § 112 ZPO / per E-Mail, per Fax. Der Schriftsatz bekommt auch damit den Status "OK" und in der Spalte Art den Vermerk "(Fax)" oder "(E-Mail)".

3. Automatisierte Direktzustellung via ERV
Bei der automatisierten Erstellung von ERV-Schriftsätzen aktiviert ADVOKAT auch die automatische Direktzustellung. Das ist abhängig von mehreren Einstellungen:

  1. Ob "Direktzustellung" generell bei der Erstellung von ERV-Schriftsätzen aus der ADVOKAT Forderungsbetreibung vorgeschlagen wird, hängt zuerst von einer Einstellung im Menüpunkt System / Einstellungen / Reiter Betreibung ab. Die Standardeinstellung ist Direktzustellungen nach § 112 ZPO via ERV vorschlagen. Wenn Sie diese Option ausschalten, wird die Direktzustellung bei keinem Schriftsatz mehr vorgeschlagen.

  2. Ob "Direktzustellung" bei einem bestimmten Schriftsatz vorgeschlagen wird, hängt als nächstes vom Stoppcode #ERV# ab. Dieser Stoppcode befindet sich in den ERV-Vorlagen. Siehe dazu ERV Vorlagen.

  3. Bei diesem Stoppcode kann der Parameter "Direktzustellung" stehen, zB: #ERV|Parteibezeichnung=K;Direktzustellung#

  4. Wenn das der Fall ist, dann wird für diesen Schriftsatz Direktzustellung via ERV vorgeschlagen. ADVOKAT hat bei den sinnvollen Schriftsätzen im Verzeichnis "\vorlagen\fe\original" den Parameter "Direktzustellung" hinzugefügt.

  5. Direktzustellung findet bei gegnerischen Vertretern statt. Es muss sich also um einen Vertreter zu einem Aktbeteiligten (Fenster Aktenstamm, Reiter Beteiligte) handeln, der im Akt in der Rolle Gegner, Masseverwalter, Insolvenzverwalter, Gläubigerschutzverband, Zeuge oder Klient in einenm Passivprozess erfasst ist

  6. Ob "Direktzustellung" für den dort eingetragenen Vertreter im Rahmen der Forderungsbetreibung vorgeschlagen wird, hängt weiters vom Personenstamm dieses Vertreters ab.

  7. Direktzustellung wird dann vorgeschlagen, wenn beim Vertreter im Fenster Personenstamm im Feld Beziehung der Text "Rechtsanwalt" oder "Gläubigerschutz" steht. Dies ist standardmäßig bei allen von ADVOKAT gelieferten Rechtsanwälten, also bei allen Personen mit der Kurzbezeichnung "R-" und "K-", der Fall - und weiters bei den Personen mit Kurzbezeichnung IEF, ISA, KSV, AKV, ÖVC.

  8. Wenn alle Bedingungen zutreffen, dann ist im Ergebnis im ERV-Schriftsatz im Reiter Personen und dort im Feld Vertreter die Option Direktzustellung aktiviert.

4. Direktzustellung eines beliebigen PDF-Dokuments
Analog zur Zustellung eines Schriftsatzes gem. § 112 ZPO via ERV können Sie die Direktzustellung auch nutzen, um beliebige PDF-Dokumente über den ERV zuzustellen.

Der Vorteil: Wenn Sie eine OK-Bestätigung erhalten, können Sie sicher sein, dass das Dokument an den Empfänger analog zum ERV Rückverkehr über eine gesicherte Verbindung zugestellt wurde. Wir können aber nicht garantieren, dass der Empfänger das Dokument auch tatsächlich bei seiner Übermittlungsstelle abgeholt hat, weil der ERV keine Lesebestätigungen vorsieht.

Sie wählen im Fenster Programme / ERV den Menüpunkt Bearbeiten / Neu, die Schaltfläche Andere und dann die Schriftsatzart "Direktzustellung".

Im Reiter Personen müssen Sie nur die beiden Felder Einbringer und Empfänger belegen.

Abb. 331: Fenster Direktzustellung, Reiter Personen"

Im Reiter Anlagen fügen Sie den PDF-Anhang hinzu.

5. Direktzustellung ohne Schriftsatz via Betreibung

  1. Betreibung "DZ = Direktzustellung" auswählen und Schriftsatz erstellen

  2. Akt, SB, Einbringer, GZ, Gericht, alle Parteien werden automatisch aus dem Akt übernommen

  3. Beim Vertreter die Option Direktzustellung gem. § 112 ZPO aktivieren.

Die Vorlage enthält den Stoppcode #ERV|Schriftsatz=DZ#, zB in der Form #ERV|Schriftsatz=DZ;Parteibezeichnung=P#.

6. Empfang von Direktzustellungen

Sie erhalten Direktzustellungen zusammen mit dem ERV Rückverkehr. Der Rückverkehr und die empfangenen Direktzustellungen befinden sich auch in derselben Liste.

7. Hinweis zu den R-/S-/P-Codes

ADVOKAT bezieht die Codes zu allen Rechtsanwälten von der Internetseite der Rechtsanwaltskammer und liefert diese aus. In Ihren Datenbestand gelangen die Codes, wenn Sie die Funktion (den Menüpunkt) System / Adressen aktualisieren auswählen. Die Zuordnung von Namen und Code erfolgt aufgrund der Namenskurzbezeichnung.

Allerdings weisen wir auf eine mögliche Fehlerquelle hin. Sie verwenden nicht direkt unseren Rechtsanwaltsdatenbestand, sondern dieser kann durch Sie verändert worden sein. Es sind (unwahrscheinliche) Konstellationen denkbar, wo die Logik der Zuweisung von Namen und Code nicht richtig funktioniert und wir bei einer Kanzlei in Ihrem Datenbestand einen Code eintragen, der effektiv nicht zu diesem Rechtsanwalt gehört.

Es ist also notwendig, die Übereinstimmung von Code und Kanzleinamen, zB anhand eines Schriftstückes vom gegnerischen Rechtsanwalt, zu prüfen.

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