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Aktenverwaltung
Änderung bei der Funktion Dokument -> Leistung
In der ADVOKAT Version 6.23o haben wir geändert, dass bei der Funktion Dokument -> Leistung im Fenster Leistung je nach gewählter Leistung der Standard-Honorartext (aus Tabellen warten) vorgeschlagen und hinter dem Standardhonorartext der Dokumentbetreff angehängt wird.
In der ADVOKAT Version 6.23o haben wir geändert, dass bei der Funktion Dokument -> Leistung im Fenster Leistung je nach gewählter Leistung der Standard-Honorartext (aus Tabellen warten) vorgeschlagen und hinter dem Standardhonorartext der Dokumentbetreff angehängt wird.
Früher wurde abhängig von der Option "Honorartext Leistung <=> Betreff Dokument" (Einstellungen - Dokumente) entweder der Dokument-Betreff oder der Text aus Tabellen warten vorgeschlagen. Was auch nicht jedem gepasst hat.
Einige Anwender haben gebeten, die Änderung in Version 6.23o rückgängig zu machen, sie führe zu sinnloser Mehrarbeit. Wir haben die Funktion mittlerweile dreimal geändert und erlauben uns, Sie konkret zu fragen, was Ihrer Meinung nach richtig ist.
Bitte beachten Sie: Unser Support hat die Möglichkeit, bei Ihnen konkret eine Einstellung zu machen, dass bei der Funktion Dokument -> Leistung im Fenster Leistung
- der Standard-Honorartext (aus Tabellen warten) oder
- Standard-Honorartext + Dokumentbetreff oder
- der Dokumentbetreff
vorgeschlagen wird.
Für den Support:
- Standardverhalten (ohne Feature): Honorartext (aus Tabellen warten)
- Feature "DocToLeiFmt1": Honorartext (aus Tabellen warten) + Leerzeichen + Dokument-Betreff
- Feature "DocToLeiFmt2": Nur Dokument-Betreff
FeatureEx spielt keine Rolle. Hat eine Kanzlei beide Features aktiv, wird DocToLeiFmt2 angenommen.
Wenn Sie uns einen Kommentar senden wollen, dann bitte gerne unter martin.mandler@advokat.at, Betreff "Funktion Dokument -> Leistung". Vielleicht kommt die beste Lösung gerade von Ihnen.
Bitte beachten Sie dabei ev. Unterschiede
- bei E-Mail erstellen (ausgehende E-Mails)
- bei hereinkommenden E-Mails
- bei Dokument erstellen
- bei Aktenvermerken
Änderung bei der Funktion E-Mail erstellen
Bei der Funktion E-Mail erstellen *** gibt es die Optionen a) Dokument erstellen und b) Leistung erstellen (mit Dokument).
Bei der Funktion E-Mail erstellen *** gibt es die Optionen a) Dokument erstellen und b) Leistung erstellen (mit Dokument).
Zur Variante Dokument erstellen:
- Im Fenster E-Mail erstellen wird im Feld Betreff der E-Mail-Betreff vordefiniert
- Der Betreff wird in das generierte E-Mail übernommen.
- Wenn der Betreff im Outlook-E-Mail geändert wird, dann wird der geänderte Betreff in den ADVOKAT Dokument-Datensatz zurück übernommen
Zur Variante Leistung erstellen (mit Dokument):
- Im Fenster E-Mail erstellen wird im Feld Betreff der E-Mail-Betreff vordefiniert
- Der Betreff wird in das generierte E-Mail übernommen.
- Es öffnen sich die Fenster Vorlageleistungen und Leistung erfassen
- Im Fenster Leistung erfassen wird je nach gewählter Leistung der Honorartext vorgeschlagen (und meistens ergänzt)
- Wenn der Betreff im Outlook-E-Mail geändert wird, dann gibt es zwei Fälle, und zwar
- Wenn die Option Honorartext Leistung <=> Betreff Dokument = NEIN, dann wird der in Outlook geänderte Betreff in den ADVOKAT Dokument-Datensatz zurück übernommen. Der Honorartext der Leistung und der Betreff des Dokumentdatensatzes weichen voneinander ab.
- Wenn die Option Honorartext Leistung <=> Betreff Dokument = JA, dann wird der in Outlook geänderte Betreff nicht in den ADVOKAT Dokument-Datensatz zurück übernommen. Es bleibt bei dem Text, der in der Leistung als Honorartext erfasst wurde. Dieser Text befindet sich aufgrund Sync dann auch im Betreff des Dokumentdatensatzes.
Forderungsbetreibung
Basiszinssatz ab 1.1.2024
Nach der letzten Verlautbarung der OeNB vom 20.09.2023 wurde der Basiszinssatz mit 3,88 % festgesetzt. Dieser Zinssatz ist voraussichtlich für die Unternehmerzinsen gemäß § 456 UGB und gem. § 49a ASGG ab 1.1.2024 gültig. Er wird in Tabellen warten, Gesetzliche Zinsen verwaltet. Dort gibt es die Spalte Zinssatz (11,88 = 3,88 + 8%) und die Spalte Zinssatz2 (13,08 = 3,88 + 9,2%). Siehe Gesetzliche Zinsen.
Nach der letzten Verlautbarung der OeNB vom 20.09.2023 wurde der Basiszinssatz mit 3,88 % festgesetzt. Dieser Zinssatz ist voraussichtlich für die Unternehmerzinsen gemäß § 456 UGB und gem. § 49a ASGG ab 1.1.2024 gültig. Er wird in Tabellen warten, Gesetzliche Zinsen verwaltet. Dort gibt es die Spalte Zinssatz (11,88 = 3,88 + 8%) und die Spalte Zinssatz2 (13,08 = 3,88 + 9,2%). Siehe Gesetzliche Zinsen.
ERV
ERVBOX
Im ERV wird mit der neuen "ERVBox" eine Möglichkeit geschaffen, große Dateien mit mehr als den bisher möglichen 50 MB und mit anderen Dateitypen als PDF-Dokumente zu übermitteln (zB Video- oder Audiodateien).
Im ERV wird mit der neuen "ERVBox" eine Möglichkeit geschaffen, große Dateien mit mehr als den bisher möglichen 50 MB und mit anderen Dateitypen als PDF-Dokumente zu übermitteln (zB Video- oder Audiodateien).
Konkret schreibt das BRZ, dass ab Anfang Jänner 2024 die Übermittlung von ERV-Erledigungen mit Justiz-Box Anhängen möglich ist. Erledigungen aus VJ-Verfahren können PDF-Dokumente jeweils bis zu einer Größe von 250MB sowie Audio- oder Videodateien jeweils bis zu einer Größe von 2 GB enthalten.
Die ERVBox wird in ADVOKAT ab dem 1.1.2024 noch nicht vollständig unterstützt werden:
- Das Senden von ERVBox-Anlagen wird erst ab dem 01.02.2024 möglich sein. Zu diesem Zeitpunkt wird gleichzeitig eine neuen ERV Schnittstelle zum Firmenbuch aktiv.
- Das Empfangen von ERVBox-Anlagen wird ab dem 1.1.2024 möglich sein.
Im Fenster ERV Rückverkehr Details werden ERVBox-Anlagen mit einem eigenen Icon anzeigt.
Abb. 7: Fenster "ERV Rückverkehr Details"
Mit dem Button ERVBox öffnen wird die Website von ADVOKAT Online "Erv-Box-Transfers" geöffnet. Dort können Sie die die ERVBox-Dateien herunterladen und in den Akt übernehmen.
ADVOKAT Online
Elektronische Akteneinsicht
Mit dieser Version wird die neu programmierte Elektronische Akteneinsicht unterstützt. Diese neue Funktion wird für alle Kanzleien voraussichtlich am 11.12.2023 eingeschalten. Wir werden Ihnen per Newsletter rechtzeitig eine Dokumentation senden.
Mit dieser Version wird die neu programmierte Elektronische Akteneinsicht unterstützt. Diese neue Funktion wird für alle Kanzleien voraussichtlich am 11.12.2023 eingeschalten. Wir werden Ihnen per Newsletter rechtzeitig eine Dokumentation senden.