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Die Kostennote für den Vollzug kann über eine Betreibung (Dokument) mit dem Kürzel 71EVOLL oder 72EVOLL ausgeführt werden. Einfacher ist es aber über den Menüpunkt Betreibung / Kostennote Vollzug.
Dieser erstellt ein "leeres" Kostenverzeichnis mit einem Raster, in dem der Verdienst nach TP7/1 oder TP7/2 für 1 bis 7 Halbe ausgerechnet ist. Die richtigen Werte müssen nur mehr abgeschrieben werden.
Hinweis:
Die Bemessungsgrundlage für einen solchen Antrag errechnet sich wie folgt:
a) aus der letzten Leistung 2FE (Exekutionsantrag). Dies geschieht, um im Falle von Zahlungen eine gleich bleibende Bemessung zu erreichen.
b) wenn es keine solche Leistung gibt, dann aus den momentan offenen Hauptforderungen
c) wenn es keine solchen gibt, dann aus den momentan offenen Kosten
Die Bemessungsgrundlage für einen solchen Antrag errechnet sich wie folgt:
a) aus der letzten Leistung 2FE (Exekutionsantrag). Dies geschieht, um im Falle von Zahlungen eine gleich bleibende Bemessung zu erreichen.
b) wenn es keine solche Leistung gibt, dann aus den momentan offenen Hauptforderungen
c) wenn es keine solchen gibt, dann aus den momentan offenen Kosten
Vollzug mit pfandweiser Beschreibung (Mietzins und Räumung):
Hierbei ist im Aktenstamm, Reiter Betreibung, Feld Bemessung RAT auch das Räumungsinteresse eingetragen. Die Kostennote für den Vollzug sieht dann so aus wie unter Aktenstamm - Betreibung (Optionen Räumung bzw. Forderung) beschrieben.
Hierbei ist im Aktenstamm, Reiter Betreibung, Feld Bemessung RAT auch das Räumungsinteresse eingetragen. Die Kostennote für den Vollzug sieht dann so aus wie unter Aktenstamm - Betreibung (Optionen Räumung bzw. Forderung) beschrieben.
Sie haben bei dieser Schnellfunktion keine Möglichkeit, die Bemessungsgrundlage wie bei einer normalen Betreibung im Feld Bemessung einzugeben, um damit diese Bemessung zu erzwingen. Wenn Sie das wollen, müssen Sie anstatt der Schnellfunktion über das Menü den normalen Weg über Bearbeiten / Neu / Betreibung mit dem Betreibungskürzel 71evoll oder 72evoll verwenden.