4.1.5 Aktenstamm - Betreibung

Abb. 67: Fenster "Aktenstamm - Betreibung"

In diesem Fenster werden Daten eingegeben, die vor allem in der Betreibung erforderlich sind, zB für die Abwicklung von Mietzins- und Räumungsakten, Besitzstörungsakten und für Herausgabeakten, etc. bei denen fixe Bemessungsgrundlagen nach RAT oder GGG vorkommen.

Gerichtsgebühren: Gebühreneinzug, Gebührenbefreiung
Wenn in diesem Feld "Gebühreneinzug" steht oder das Feld leer ist, werden im ERV allfällige Gerichtsgebühren eingezogen. Wenn "Gebührenbefreiung" eingetragen ist, werden in der Forderungsbetreibung keine Pauschalgebühren verzeichnet.

Es wird öfters vergessen, diese Option zu aktivieren. Daher ist beim häufigsten Anwendungsfall (arbeitsgerichtliches Verfahren, geregelt im GGG TP 1 - 4) eine zusätzliche Sicherung eingebaut. Jeder Forderungsgrund von 13 - 22 (zB "13 Laufender Bezug") steht für ein arbeitsgerichtliches Verfahren. Diese Forderungsgründe müssen bekanntlich bei einer Mahnklage und Exekution verwendet werden.

Wenn im Akt eine Forderung den Forderungsgrund von 13 - 22 aufweist, dann erscheint folgende Meldung:
Arbeitsgerichtliches Verfahren - Bemessung bis EUR 2.500,00: Bei diesem Schriftsatz wird "Gebührenbefreiung" herangezogen, obwohl im Fenster Aktenstamm / Betreibung nicht explizit angegeben!

In der Folge steht am schriftlichen Antrag automatisch "AEV Gebührenbefreiung" und im ERV wird auch automatisch "Gebührenbefreiung" aktiviert.

Es gibt auch andere Gerichtsgebühren, wie zB die Eintragungsgebühr bei der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung. Von dieser findet nur ausnahmsweise eine Befreiung statt (Gebietskörperschaften). ADVOKAT unterdrückt daher die Eintragungsgebühr auch bei Gebührenbefreiung nicht. Sie müssen daher ev. die Eintragungsgebühr händisch herauslöschen.

Ratenbetrag
Ratenbetrag für die Ratenmahnung in der Forderungsbetreibung.
Siehe Stoppcode #081# : Feld Rate aus Aktenstamm.

Optionen Räumung bzw. Forderung
Durch die Optionen Räumung bzw. Forderung steuern Sie das Aussehen des "wegen"-Blocks" in Schriftsätzen und die Berechnung von Verdienst und Pauschalgebühren.

Standardmäßig werden bei einer Mietzins- und Räumungsklage beide Optionen angekreuzt. Daraus folgt ein bestimmter "wegen"-Block:

Räumung (Streitwert RAT € 1.000,00 / GGG € 750,00)
Mietzins (Streitwert RAT € 500,00 / GGG € 500,00)
Gesamt (Streitwert RAT € 1.500,00 / GGG € 1.250,00)

Bei Räumung allein sieht der wegen-Block so aus:
Räumung (Streitwert RAT € 1.000,00 / GGG € 750,00)

Wenn in einem Akt zwar Mietzinsforderungen vorhanden sind, ausnahmsweise aber doch nur eine Räumung durchgeführt werden soll, dann deaktivieren Sie die Option Forderung.

Man kann auch Mietzins allein betreiben. Wenn nur die zweite Option aktiviert ist, folgt daraus:
wegen € 500,00 s.A.

Wenn nur mehr Kosten offen sind (Kapital = 0), dann berechnet sich die Bemessungsgrundlage aus den offenen Kosten + fixe Bemessung. Diesen Fall löst man in ADVOKAT (händisch) so: Sie erfassen im Fenster Aktenstamm / Betreibung die fixen Bemessungen. Sie geben vor dem Ausführen der Betreibung im Fenster Betreibung im Feld Bemessung den Betrag der offenen Kosten manuell ein. Dann führen Sie bei Betreibung aus. Es resultiert folgender "wegen"-Block:

Räumung (Streitwert RAT € 1.000,00 / GGG € 750,00)
Mietzins (Streitwert RAT € 500,00 / GGG € 500,00)
Gesamt (Streitwert RAT € 1.000,00 / GGG € 1.250,00)

Nun ersetzen Sie das Wort "Mietzins" händisch durch "Kosten".

Dies geschieht bei allen Schriftsätzen im Klags- und Exekutionsverfahren, in denen der Stoppcode #006# oder #121# enthalten ist.

Bemessungsgrundlagen RAT und GGG
In diese Felder werden die fixen Bemessungsgrundlagen nach RAT und GGG eingegeben (das "Räumungsinteresse"). Bei einer Mietzins- und Räumungsklage oder beim Besitzstörungsverfahren werden sich diese unterscheiden, bei einem Herausgabeanspruch werden sie gleich hoch sein.

Diese beiden Felder werden nur aktiv geschalten, wenn man oben die Option Räumung / Herausgabe, etc. ankreuzt.

Beschreibung Miet- und Herausgabeobjekt
Hier kann die nähere Beschreibung für das Klags- und Urteilsbegehren eingesetzt werden. Dazu dient der Stoppcode #Akten|RäumObjekt#.

Anmerkungen:
Bei der Räumungsexekution kann ein Sonderfall auftreten:
Es können sowohl die Forderung (Kapital und Zinsen) als auch die Kosten null sein (voll bezahlt, verglichen, etc). Bei einer normalen Exekution kann niemals beides gleichzeitig null sein.

Titel, bei denen beides null ist, werden nicht in den Exekutionsantrag aufgenommen. Dies ist normalerweise auch richtig, nicht allerdings bei einer reinen Räumungsexekution. In diesem Fall wird automatisch der älteste Titel, der kein Kostentitel ist, aufgenommen.

Räumung, Besitzstörung, Vaterschaft, etc.

Die fixen Bemessungsgrundlagen gibt es neben Räumungsansprüchen auch bei Besitzstörung, Herausgabe, Vaterschaft, etc. Für alles diese Fälle kann hier die fixe Bemessungsgrundlage angegeben werden.

Allerdings wird in der Klage bei WEGEN immer der Text "Räumung" stehen. Diese müssen Sie händisch ausbessern. Ein eigenes Eingabefeld in ADVOKAT brächte keine Arbeitsersparnis.

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