4.1 Aktenstamm

Der EDV-Akt ist ein Abbild des physischen Akts. Die Arbeit findet meistens "in einem bestimmten Akt" statt.

In ADVOKAT verstehen wir unter einem Akt:

  • den Aktenstamm, das ist sozusagen der Aktenumschlag (Aktendeckel)

  • den Aktinhalt, das ist alles das, was sich im Aktenumschlag tut: Leistungen, Dokumente, Akonti, Zahlungen, Termine, etc.

Beides findet sich im Menüpunkt Programme / Aktenverwaltung. Zuerst muss der Aktenstamm angelegt werden. Dann erst können Aktinhalte erfasst werden.

Wenn Sie das Fenster Aktenverwaltung öffnen, wird im Feld Akt der zuletzt bearbeitete Akt zur Bearbeitung vorgeschlagen.

Mit dem Menüpunkt Akt / Neu gelangen Sie in das Fenster Aktenstamm und legen einen neuen Akt an.

Für die Kennzeichnung des Aktes spielt die Aktenkurzbezeichnung eine sehr wichtige Rolle. Jeder Akt wird anhand dieser eindeutigen Bezeichnung identifiziert.

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